Versicherungsbetrug
(ots) - Einbeck (pap) Ein 34-jähriger Einbecker war am
22.02.16 Beteiligter eines Auffahrunfalles an der Kreuzung
Walkemühlenweg/Hullerser Tor. Die eingesetzten Beamten konnten keine
offensichtlichen Schäden am Pkw des Mannes fetststellen. Zur
genaueren Abklärung wollte er jedoch eine Fachwerkstatt aufsuchen.
Diese erstellte ein Schadensgutachten in Höhe von ca. 2000,- Euro,
das der junge Mann seiner Zeugenanhörung beifügte. Bei der Sichtung
der Fotoaufnahmen fiel der aufnehmenden Polizeibeamtin auf, dass der
begutachtete Schaden deckungsgleich mit den Schäden einer
Verkehrsunfallflucht zum Nachteil des Mannes vom August 2015 war. Da
bei dieser Unfallflucht kein Verursacher ermittelt werden konnte,
besteht nun der Verdacht, dass er den Altschaden unberechtigterweise
zum Nachteil der Versicherung seines jetzigen Unfallgegners geltend
machen will. Die Ermittlungen laufen.
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Datum: 01.03.2016 - 08:37 Uhr
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