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Korrektur der Pressemitteilung: "Diebstahl am Montag - Urteil am Dienstag": Diebstahl am Dienstag - Urteil am Mittwoch

ID: 1411946

(ots) - Am Dienstag, 01.03.2016, gegen 18:10 Uhr
beobachtete ein Ladendetektiv zwei Männer bei einem Diebstahl in
einem Geschäft auf der Bahnhofstraße in der Altstadt. Das Duo steckte
Kleidung ein und wollte das Kaufhaus verlassen ohne zu bezahlen.
Beide stammen aus Marokko und verfügen über keinen festen Wohnsitz in
Deutschland. Die Polizei nahm die Männer fest und brachte sie ins
Gewahrsam. Am Folgetag (02.03.2016) verurteilte der zuständige
Richter des Amtsgerichtes Gelsenkirchen den 26-Jährigen und seinen 22
Jahre alten Mittäter in einem besonders beschleunigten Verfahren zu
jeweils drei Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafen sind zur Bewährung
ausgesetzt und die Urteile rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de




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Datum: 03.03.2016 - 13:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1411946
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Gelsenkirchen



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