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Mit Cannabis im Blut und in der Tasche hinterm Steuer - Ratingen - 1603023

ID: 1412263

(ots) -
Am nächtlich frühen Freitagmorgen des 04.03.2016, gegen 00.10 Uhr,
stoppte die Ratinger Polizei einen blauen PKW Ford Focus auf der
Sandstraße in Ratingen-Mitte zur allgemeinen Verkehrskontrolle. Bei
der Kontrolle des 22-jährigen Ratingers, der am Steuer des Wagens
saß, bekamen die Beamten Zweifel an der aktuellen Fahrtauglichkeit
des jungen Fahrers. Da Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes
feststellbar war, erfolgte ein freiwilliger Atemalkoholtest, der aber
mit einem Wert von nur 0,1 Promille (0,05 mg/l) keinen Anlass zur
Beanstandung bot. Weil aber dennoch typische Reaktions- und
körperliche Auffälligkeiten des Fahrzeugführers weiterhin verdächtig
erschienen, folgte auch noch die Durchführung eines Drogentests.
Dieser bestätigte den Konsum von THC. Konfrontiert mit diesem
Ergebnis räumte der 22-Jährige danach erst ein, im Lauf des
vorangegangenen Donnerstagabends einen Joint geraucht zu haben. Bei
einer körperlichen Durchsuchung des Beschuldigten wurden dann auch
geringe Mengen Cannabis aufgefunden und sichergestellt.

Die Ratinger Polizei leitete ein Strafverfahren nach dem
Betäubungsmittelgesetz ein und fertigte auch eine Anzeige wegen des
Führens eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss. Zur Beweisführung
im eingeleiteten Verfahren wurde die ärztliche Entnahme von
Blutproben angeordnet und durchgeführt. Bevor der Beschuldigte danach
seinen Heimweg weiter zu Fuß antreten durfte, wurde dem 22-Jährigen,
bis zur zweifelsfreien Wiedererlangung seiner Fahrtauglichkeit, jedes
weitere Führen von Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt.

--- Zum Drogenkonsum im Straßenverkehr erläutert die Polizei
allgemein ---

Für eine nachgewiesene Drogenfahrt im Straßenverkehr erwarten den
betroffenen Fahrzeugführer schon beim ersten Mal mindestens ein
einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in




Höhe von 500,- Euro. Im Wiederholungsfall und weiteren Fällen steigen
die Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro, die Eintragungen
im Flensburger Zentralregister auf jeweils drei Punkte.

In jedem Fall erhält aber immer die zuständige
Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen
und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener
Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum
Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu
entscheiden. Es droht dann sogar ein dauerhafter Führerscheinentzug.
Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher
Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die Behörde
ein ärztliches Gutachten und auch eine Medizinisch-Psychologische
Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen.

Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer
Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen.
Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen
Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 04.03.2016 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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