ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Konsolidierungsvereinbarung Land und Stadt Schwerin

Landeshauptstadt hat Teilziel 2015 erreicht und erhält 3,2 Mio. EUR als Abschlagszahlung

ID: 1414432

(ots) - Das Ministerium für Inneres und Sport und die
Landeshauptstadt Schwerin hatten am 27.07.2015 eine
Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet. Setzt die Landeshauptstadt
die darin vereinbarten Ziele um, erhält sie Konsolidierungshilfen aus
dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes. Vereinbart
war eine schrittweise Verringerung des städtischen Defizits bis zum
Jahr 2020, um auf Dauer den jahresbezogenen Haushaltsausgleich zu
erreichen.

Da dieses Ziel nicht von heute auf morgen erreicht werden kann,
wurden für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 jeweils Teilziele
festgelegt, wonach die Stadt durch die konsequente Umsetzung von
Konsolidierungsmaßnahmen nur noch Fehlbeträge bis zu der in der
Konsolidierungsvereinbarung jeweils festgelegten Höhe erwirtschaften
darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V
verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu
honorieren. Die Stadt erhält für die Erfüllung der Teilziele für die
Haushaltsjahre 2015 bis 2018 insgesamt 20 Mio. EUR
Konsolidierungshilfe.

Die Landeshauptstadt hat das Teilziel für 2015 erreicht und dies
durch Vorlage der vorläufigen Finanzrechnung für das zurückliegende
Jahr nachgewiesen. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung anhand des
festgestellten Jahresabschlusses, es kann jedoch durch Vorlage der
vorläufigen Finanzrechnung eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% des
Teilbetrages erfolgen. So können der Landeshauptstadt nun 3,2 Mio.
EUR der vereinbarten 4 Mio. EUR ausgezahlt werden.

"Ich begrüße es sehr, dass die Stadt die Chance auf eine
nachhaltige Konsolidierung ihres Haushalts nutzt und dies auch unter
Beweis stellt", so Innenminister Lorenz Caffier. "Durch den
eingeschlagenen Weg kann Schwerin in den nächsten Jahren seine
jährlichen Fehlbeträge deutlich verringern und Gestaltungsspielräume




zurück gewinnen."

Der Haushaltskonsolidierungsfonds in Höhe von 100 Mio. EUR
unterstützt Kommunen mit überdurchschnittlich großen strukturellen
Haushaltsproblemen. Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur
Selbsthilfe" eingesetzt. Voraussetzung ist deshalb, dass die
Empfänger selbst alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung
unternehmen und eigene Einsparungen erbringen. In einer
Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Innenministerium und der
antragsstellenden Kommune werden jeweils konkrete abrechenbare
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgeschrieben.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Pressemeldungen für den Bereich Vechta  Senden, Kralkamp/ Unfallflucht
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.03.2016 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1414432
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:

Schwerin



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Konsolidierungsvereinbarung Land und Stadt Schwerin

Landeshauptstadt hat Teilziel 2015 erreicht und erhält 3,2 Mio. EUR als Abschlagszahlung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f