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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle und entdeckt Interessantes...

ID: 1415409

(ots) - Am gestrigen Dienstag, dem 08.03.2016, konnten
Einsatzkräfte der Bundespolizei Dresden zwei Haftbefehle
vollstrecken.

Im ersten Fall, um 10:30 Uhr wurde ein 35-Jähriger im Hauptbahnhof
Dresden kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera wegen Erschleichens von
Leistungen festgestellt.

Dem irakischen Staatsangehörigen drohten 15 Tage Haft, die durch
die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150,- EUR abzuwenden wären.
Der Asylbewerber bezahlte die Geldstrafe und noch ausstehende
Verfahrenskosten, sodass der Staatskasse 223,50 EUR zugeführt werden
konnten.

Der zweite, weitaus interessantere, Fall ereignete sich um 16:45
Uhr. Bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Einreisezuges aus
der Tschechischen Republik wurde unter anderem auch ein 41-jähriger
Mann aus Bosnien-Herzegowina festgestellt. Auch hier führte eine
Fahndungsüberprüfung zur Feststellung, dass der Mann per Haftbefehl
gesucht wurde.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den
Vollstreckungshaftbefehl wegen des Einschleusens von Ausländern
erlassen. Zu vollstrecken waren 149 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Diese
hätte der 41-Jährige durch Zahlung von 2.980,- EUR Geldstrafe
abwenden können. Doch der Mann verfügte nicht über ausreichend
finanzielle Mittel.

Dafür führte der 41-Jährige in 12 Plastiktüten insgesamt 24.000
Tabletten eines in Deutschland verschreibungspflichtigen Medikamentes
mit sich. [Bild vorhanden, Zusendung auf Nachfrage möglich] Da diese
somit in den Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes fallen,
handelte es sich um einen Verstoß gegen das Verbringungsverbot. Die
Tabletten wurden sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden
zuständigkeitshalber durch das Hauptzollamt Dresden geführt.




Nach Abschluss der polizeilichen und zollrechtlichen Bearbeitung
wurde der 41-Jährige der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt.

Aufgrund der strafbaren Handlung und seiner strafrechtlichen
Historie wurde durch die Bundespolizei nach eingehender
Einzelfallprüfung sein visafreies Reiserecht für die Bundesrepublik
Deutschland aberkannt. Daraus resultierend muss der Bosnier nach
Verbüßung seiner Freiheitsstrafe Deutschland sofort verlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   Trickdiebe erbeuten Umhängetasche  Pressemitteilung für den Landkreis Freudenstadt vom 09.03.2016
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Datum: 09.03.2016 - 13:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Dresden



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