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Großraum und Schwertransportkontrolle mit extrem hoher Beanstandungsquote

ID: 1415487

(ots) - Am Dienstag (08.03.2016)
führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt
in der Zeit zwischen 08:30 Uhr und 15:00 Uhr mit insgesamt 46
Polizeibeamten der Länder Hessen, Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz eine Schwerverkehrskontrolle auf der BAB 61 in Höhe
km 354, auf den gegenüberliegenden Parkplätzen "Auf dem Hahnen" und
"Auf dem Hirschen" durch. Das Hauptaugenmerk der Beamten lag auf
Großraum- und Schwertransporten. Insgesamt wurden 40
Schwerverkehrsfahrzeuge kontrolliert, von diesen wurden 31
beanstandet, was einer Beanstandungsquote von über 75 Prozent
entspricht. Insgesamt 16 Fahrzeugführer durften auf Grund falsch
gesicherter Ladung, technischer Mängel oder Verstößen gegen die
Auflagen bei Großraum- und Schwertransportgenehmigungen nicht
weiterfahren. Unter anderem wurden drei Schwertransporte der selben
Firma angehalten, die einen kompletten Industriekran beförderten. Bei
der Kontrolle wurde festgestellt, dass Gewichtsgrenzen gemäß der
Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte nicht eingehalten wurden.
Alle drei Fahrzeuge mussten stehen bleiben und durften erst
weiterfahren, nachdem Teile der Ladung umgeladen wurden. Ein
Transporter, der überlange Stahlträger geladen hatte, durfte nach der
Kontrolle nicht mehr weiterfahren bis die Ladung mit einem Gewicht
von 25 Tonnen ordnungsgemäß gesichert war. Ebenso erging es dem
Fahrer eines Schwertransports, der eine 26 Tonnen schwere und
überbreite Baumaschine geladen hatte. Bei diesem Transport wurden die
in der Genehmigung erlaubten Gewichte deutlich überschritten. Ein
weiterer Schwertransportfahrer musste stehen bleiben, da die Beamten
drei defekte Reifen feststellten. Ein Autotransporter, der neun
Neuwagen geladen hatte, musste zwei Fahrzeuge abladen, da die
zulässige Länge und die Höhe des Transports überschritten war.




Insgesamt wurden 27 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet und 14
Berichte an weitere Kontrollbehörden geschrieben. Acht Fahrer mussten
vor Ort wegen der zu erwartenden Geldbuße eine Sicherheitsleistung
hinterlegen. Insgesamt wurden hierbei 1.100 Euro erhoben. In sieben
Fällen wird ein Verfallsverfahren angeregt, um bei der befördernden
Firma den Gewinn für diese Fahrt abzuschöpfen, den der so nicht
genehmigte Transport eingebracht hätte. Hier kam eine Summe von knapp
13.000 Euro zusammen. Die hohe Beanstandungsquote belegt einmal
wieder die Notwendigkeit von solchen Kontrollen durch die Polizei, um
nachhaltig die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

Telefon: 06321-854-0
http://s.rlp.de/POLPDNW

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Datum: 09.03.2016 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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