Gelebte Solidarität - Kuriose Umstände führen zur Vollstreckung von zwei Haftbefehlen
(ots) - Am Mittwoch, dem 09.03.2016 gegen 18:15 Uhr, wurde
ein 21-Jähriger im Hauptbahnhof Dresden kontrolliert und
fahndungstechnisch überprüft. Dabei wurde ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Marokkaner wegen unbefugtem
Besitz von Betäubungsmitteln festgestellt. Die Ausschreibung
beinhaltete eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen, die er durch Zahlung
von 50,- EUR hätte abwenden können. Der Asylbewerber, dessen
Barschaft nicht zur Begleichung der Geldstrafe ausreichte,
informierte kurzerhand einen Bekannten, der kurze Zeit später auf der
Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof erschien, und die Geldstrafe sowie
die Verfahrenskosten, in der Gesamtsumme 123,50 EUR, beglich.
Doch der Fall war noch nicht abgeschlossen, denn...
...eine routinemäßige Überprüfung des Libyers ergab ebenfalls
einen Vollstreckungshaftbefehl. Dieser war durch die
Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Erschleichens von Leistungen
erlassen worden. Zu vollstrecken waren 40 Tage Haft oder die Zahlung
einer Geldstrafe in Höhe von 400,- EUR.
Da der 22-jährige Libyer die geforderte Summe nun nicht mehr
aufbringen konnte, wurde er der Justizvollzugsanstalt Dresden
zugeführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 10.03.2016 - 11:58 Uhr
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