160310-2-pdnms Fahrradkontrollen in Faldera
(ots) - 160310-2-pdnms Fahrradkontrollen in Faldera
Neumünster / Beamte der Polizeistation Faldera führten am 29.02.
und am 10.03.2016 jeweils morgens Kontrollmaßnahmen im Bereich der
Einmündung Wernershagener Weg / Wasbeker Straße durch. Dabei
richteten sie ihr Augenmerk in erster Linie auf Radfahrerinnen und
Radfahrer (in der Mehrzahl Schülerinnen und Schüler), die auf dem Weg
zur Schule im Stadtteil Böcklersiedlung unterwegs waren. Während am
29.02. das jeweilige Fehlverhalten angesprochen und die Betroffenen
entsprechend mündlich verwarnt wurden, hatte das Fehlverhalten dann
am 10.03. darüber hinaus gehende Folgen. In 13 Fällen wurden
Verwarnungen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 - 15 EUR
erteilt. Dabei wurden auch einige verwarnt, die bereits am 29.02.
ermahnt worden waren. Grund war in erster Linie das Fahren auf dem
Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, das nach
wie vor bei Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern eine der
Hauptunfallursachen ist. Da viele vorgaben, dass ihnen die richtige
Fahrweise gar nicht bekannt sei, weist die Polizei daraufhin, das mit
dem Rad die Fahrbahn bzw. bei vorhandenen Radwegen der rechte Radweg
in Fahrtrichtung zu benutzen ist. Das Fahren auf dem Gehweg ist nicht
zulässig. Mit weiteren Kotrollmaßnahmen darf gerechnet werden.
Rainer Wetzel
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Datum: 10.03.2016 - 15:10 Uhr
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