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Schwerpunktkontrollen - Handy am Steuer und andere Verkehrsverstöße

ID: 1416417

(ots) - Lfd. Nr.: 0356

Die Dortmunder Polizei hat heute (10.3.) Schwerpunktkontrollen in
Dortmund und Lünen durchgeführt um Verkehrsteilnehmer auf die
Gefahren der Handynutzung am Steuer hinzuweisen und entsprechendes
Fehlverhalten zu sanktionieren.

An insgesamt mehreren Kontrollstellen kontrollierten die Beamten
in der Zeit von 6-18 Uhr 280 Fahrzeuge.

168 davon an der Borsigstraße / Rheinlanddamm / Wallbereich.
Insgesamt 19 Fahrzeugführer telefonierten am Steuer bzw. bedienten
das Handy während der Fahrt. Diese Fahrzeugführer erwarten nun
Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Darüber hinaus wurden die folgenden
Maßnahmen getroffen: 8 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Erlöschens
der Betriebserlaubnis (2x), Radfahrerrotlicht (1x), Sonstige (5x). 16
Verwarngelder, davon 9 Gurtverstöße, 2 x Rotlicht Fußgänger, 5 x
Sonstige. 2 Verkehrsvergehensanzeigen davon 1x Fahren ohne
Fahrerlaubnis, 1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und
eine Aufenthaltsermittlung.

112 weitere Fahrzeuge wurden an der Viktoriastraße und Borker
Straße in Lünen kontrolliert. Die Bilanz hier: 11 Handyverstöße, 3 x
Gurtverstoß bei Kindern, 2 sonstige Ordnungswidrigkeitenanzeigen. 13
Verwarngelder (6 x Gurt, 2 x Handy Radfahrer, 2x sonstige). 1x
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und eine Aufenthaltsermittlung.

Während der Kontrollmaßnahmen auf dem Westfalendamm befuhr ein
33-jähriger Dortmunder mit einem Mountain Bike den Radweg an den
Einsatzkräften vorbei in falscher Richtung. Polizeibeamte sprachen
ihn an und forderten ihn zum Anhalten auf. Der Aufforderung kam er
nach, äußerte aber seinen Unmut.

Nach dem Anhalten stellten die Beamten fest, dass er ein ca. 6
Monate altes Kleinkind in einer Halterung vor seinen Bauch geschnallt
hatte und auf einem Rad unterwegs war, an welchem keinerlei




Sicherheitseinrichtungen (Schutzbleche, Klingel, Bremsen, Licht u. ä)
befestigt waren. Während der Kontrollmaßnahme verkündete er lautstark
sein Unverständnis und seinen Unmut. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen wurde er entlassen mit der Auflage, seinen Weg zu Fuß
fortzusetzen. Hierüber geriet er so stark in Rage, dass er sein
Fahrrad von sich warf. Dieses prallte an einem PKW ab, dessen Fahrer
gerade wegen einer verbotswidrigen Handynutzung angehalten worden
war. Durch den Aufprall wurde der Pkw beschädigt. Der 33-jährige
Radfahrer, setzte sich daraufhin auf sein Rad und entfernte sich von
der Kontrollstelle. Auf eine Nacheile durch Einsatzkräfte wurde
verzichtet. Bezüglich der Beschädigung wurde eine Anzeige
aufgenommen.

Ein 26-jähriger Dortmund wurde angehalten, weil er an seinem
Roller noch ein blaues Versicherungskennzeichen (abgelaufen 29.
Februar 2016) angebracht hatte. Bei der Überprüfung wurde
festgestellt, dass nicht nur der Versicherungsschutz abgelaufen war,
sondern er auch keine Fahrerlaubnis für seinen Roller besitzt.
Darüber hinaus ist er auch noch zur Aufenthaltsermittlung
ausgeschrieben, da er bereits mehrfach durch Fahren ohne
Fahrerlaubnis aufgefallen war. Er durfte seinen weiteren Weg zu Fuß
fortsetzen.

Ein 36-jähriger Dortmunder war mit seinem VW Golf unterwegs. Bei
der Überprüfung wurde festgestellt, dass er an seinem Fahrzeug
diverse technische Veränderungen vorgenommen hatte. Unter anderem
waren das Fahrwerk tiefergelegt, die Abgasanlage verändert und die
Rad/Felgenkombination nicht genehmigt. Das Auto wurde einem techn.
Sachverständigen vorgeführt. Dieser kam nach eingehender Überprüfung
zu dem Ergebnis, dass der Golf erhebliche Mängel aufweist und somit
nicht verkehrstüchtig ist. Er entsiegelte vor Ort die Kennzeichen.

Ein 27-jähriger aus Dortmund führte ein Fahrzeug mit vier weiteren
Insassen. Der Beifahrer war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Seine Ehefrau war auf der Rücksitzbank nicht angegurtet. Sein
5-jähriger Sohn saß ohne jegliche Rückhalteeinrichtung in der Mitte.
Hinter dem Beifahrer saß dessen 13-jähriger Sohn, welcher ebenfalls
nicht gesichert war. Die Ehefrau bestieg nach Abschluss der Maßnahmen
mit ihrem 5-jährigen Sohn die Straßenbahn, da keine Sitzerhöhung
mitgeführt wurde.

Die Dortmunder Polizei wird auch weiterhin Verkehrskontrollen
durchführen und in Gesprächen und mit Informationsmaterial auf
Gefahren im Straßenverkehr hinweisen. Telefonieren am Steuern wird
offenbar immer noch nicht von allen als "Gefahr" empfunden. Aber
bedenken Sie: Bei gefahrenen 50 km/h reicht ein Blick von nur einer
Sekunde auf das Handy und sie fahren 14 Meter im "Blindflug" weiter.
Also bitte: Bleiben Sie achtsam!




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231 132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 10.03.2016 - 19:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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