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(122/2016) Brenzlige Situationen - Polizei kontrolliert "Grünpfeil-Regelung" an der Einmündung Kreuzbergring/Waldweg

ID: 1416736

(ots) - Göttingen, Kreuzbergring

GÖTTINGEN (jk) - Mit zwei gezielten Kontrollen an der Einmündung
Kreuzbergring/Waldweg hat die Polizei Göttingen in dieser Woche auf
mehrere Beschwerden von Verkehrsteilnehmern reagiert.

Beim Rechtsabbiegen sollte es demnach an der per "Grünpfeil"
geregelten Einmündung wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen
gekommen sein. Zeugen und auch Betroffene meldeten ihre
Beobachtungen und Erlebnisse daraufhin richtigerweise der Polizei.

Am Montagvormittag und am Dienstagmorgen (07. und 08.03.16) nahmen
sich Beamte des örtlich zuständigen Einsatz- und Streifendienstes II
der Sache an und überprüften das Verkehrsverhalten im
Kreuzungsbereich.

Bei den jeweils einstündigen Kontrollen stellten die Ordnungshüter
insgesamt 27 Verstöße fest. Im Rahmen der geführten Gespräche kam
ans Licht, dass nicht jedem Autofahrer pp. bekannt ist, wie man mit
dem an der Ampel angebrachten Grünpfeil richtig umgeht bzw. wie man
sich zu verhalten hat. Betroffene wurden von den Beamten deshalb
noch einmal mit verkehrserzieherischen Gesprächen aber auch
gebührenpflichtigen Verwarnungen auf die besondere Gefahrensituation
hingewiesen.

Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke hat die wichtigsten
"Grünpfeil"-Verhaltensregeln noch einmal zusammengestellt:

Grünpfeil - wozu dient er überhaupt?

Sie stehen bei Rot an der Ampel und sehen rechts neben dem
Rotlicht einen kleinen grünen Pfeil auf schwarzem Grund. Im
Stadtgebiet von Göttingen wurde an ausgewählten Lichtzeichenanlagen
(Ampel) das "Grünpfeilschild" rechts neben dem Rotlicht angebracht.

Einigen Verkehrsteilnehmern ist der Grünpfeil von der Bedeutung
und den Regeln her bekannt - aber jedoch noch nicht allen!

Sinn und Vorteil des Grünpfeils ist es, den Verkehrsfluss u.a. an




Kreuzungen durch Reduzierung der Wartezeiten bei Rotlicht zu
optimieren. Dies führt zusätzlich zu einer Verringerung der Abgas-
und Lärmbelästigung, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt.

Wie sollen sich Verkehrsteilnehmer verhalten? Eigentlich ganz
einfach, in der Fahrschule und in § 37 Abs. 2 Nr. 1 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) wird es erklärt.

-Biegen Sie vorsichtig bei Rotlicht nach rechts ab, aber nur wenn
Sie sich im rechten Fahrstreifen befinden! -Dennoch: Ein "Stopp" an
der Haltelinie ist eine zwingende Pflicht! -Seien Sie fair! Eine
Behinderung sowie Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und des
Querverkehrs muss beim Rechtsabbiegen ausgeschlossen sein!

Was kostet es, wenn ich mit meinem Pkw bei Rotlicht - mit
angebrachtem Grünpfeil - nach rechts abbiege, ohne dass ich vorher an
der Haltelinie anhalte? Schlimmsten Falls das Leben von
Verkehrsteilnehmern! 1 Punkt und 70,-Euro Bußgeld sind da eher
"unbedeutend".




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de


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Datum: 11.03.2016 - 11:26 Uhr
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