Aufbruch zweier LKW einer Uslarer Firma
(ots) - BODENFELDE (js) Am 11.03.16, gegen 04.00 Uhr,
öffneten zwei bisher unbekannte Täter gewaltsam die Hecktür eines
Firmen-LKW, der in Bodenfelde, in der Poststraße, in Höhe der Straße
"Zur Schlagd", am Fahrbahnrand abgestellt war. Die Täter konnten noch
vier Maschinenkoffer mit Bohrmaschinen und ähnlichen Geräten am
Bordstein abstellen, wurden aber dann von einem aufmerksamen Anwohner
bemerkt und gestört. Die zwei männlichen Täter liefen dann ohne
Diebesgut in Richtung Blumenstraße davon. Sie werden wie folgt
beschrieben: beide ca. 175 cm groß und sehr schlank, blonde kurze
Haare und höchstens 25 Jahre alt. Sie hatten keilförmige Gesichter
und trugen schwarze Kapuzenpullover. Hinweise bitte an die Polizei in
Uslar, Tel.: 05571/926000, oder Bodenfelde, Tel.: 05572/4646. Der
Schaden am LKW beläuft sich auf ca. 500 EUR.
In der selben Nacht wurde ein anderer LKW der selben Uslarer
Firma, der in Vernawahlshausen, Uslarer Straße, abgestellt war,
aufgebrochen. Hier wurden ein Analysemessgerät einschließlich Drucker
der Marke "Tesco", ein Akkubohrschrauber und ein Bohrhammer, beide
der Marke Bosch, entwendet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca.
2100 EUR.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Uslar
Pressestelle
Telefon: 05571/92600 0
Fax: 05571/92600 150
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim_osterode/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.03.2016 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1416763
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Uslar
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Aufbruch zweier LKW einer Uslarer Firma"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Northeim/Osterode (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).