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Verkehrssicherheitswoche im Bereich der Polizei Bad Nenndorf

ID: 1417791

(ots) - BAD NENNDORF (mue) - In der Woche von Montag,
07.03.2016 bis Freitag, 11.03.2016 haben die Beamten des
Polizeikommissariats Bad Nenndorf eine Schwerpunktkontrolle im
Straßenverkehr durchgeführt. Ziel war unter anderem die Bekämpfung
von Hauptunfallursachen. Darüber hinaus hat die Polizei auch an den
Grundschulen und Kindergärten der Samtgemeinden Nenndorf und
Rodenberg das Verhalten von Kindern und deren Eltern auf dem Weg zur
Schule überwacht. Hierbei konnte erfreulicherweise festgestellt
werden, dass sich die Kinder durchweg korrekt verhielten. "Hier macht
sich die Verkehrserziehung in den Schulen bezahlt! Nur bei einigen
Eltern mussten wir ein paar mündliche Verwarnungen aussprechen" - so
POK Hasemann. Im Laufe der Verkehrssicherheitswoche hat die Polizei
Bad Nenndorf fünf Handy- und zahlreiche Geschwindigkeitsverstöße
festgestellt. Insgesamt wurden 87 Fahrzeugführer mit überhöhter
Geschwindigkeit gemessen. Fünf Fahrzeugführer waren sogar so schnell
unterwegs, dass sie demnächst mindestens einen Monat zu Fuß gehen
müssen. Die jeweiligen Spitzenreiter hatten ihre Geschwindigkeiten um
46 Km/h außerorts und um 42 km/h innerorts überschritten. Sie
erwartet ein Fahrverbot und ein hohes Bußgeld. Drei Fahrzeugführer
waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein ukrainischer
Staatsangehöriger hatte es zudem versäumt, seine ukrainische
Fahrerlaubnis auf eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen,
obwohl er schon seit anderthalb Jahren in Deutschland lebt. Gegen
einen 32-jährigen Langenhagener wird seit der letzten Woche wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Mittel und
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt, da er vor
Fahrtantritt Cannabis konsumiert hatte. Weiterhin musste festgestellt
werden, dass sich viele Fahrzeugführer und auch die Insassen nach wie




vor nicht anschnallen, obwohl viele Fahrzeuge bereits über
Gurtwarneinrichtungen verfügen. Als besonders negatives Beispiel ist
noch ein Pkw Führer zu nennen, der in seinem Kombi vier Kinder ohne
die erforderlichen Kindersitze befördert hatte. Ihn erwartet ein
Bußgeldverfahren in Höhe von 70,- Euro sowie ein Punkt in Flensburg.




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Datum: 14.03.2016 - 08:24 Uhr
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