Trunkenheit im Straßenverkehr
(ots) - Im Rahmen der Streife schlossen die Beamten
in der Wilhelmstraße in Bad Kreuznach auf einen Kleinwagen auf,
welcher wenige Minuten zuvor einer anderen Streife in Langenlonsheim
aufgefallen war, jedoch nicht kontrolliert werden konnte. Der Halter
des Fahrzeugs war laut Überprüfung im Januar wegen eines Unfalls
unter Alkoholeinfluss aufgefallen. Das Fahrzeug konnte im Brückes
überprüft werden. Dabei wurde deutlicher Alkoholgeruch beim Fahrer
und gleichzeitig Halter des Fahrzeugs festgestellt. Der 30-jährige
Mann aus Bad Kreuznach verneinte zunächst den Alkoholkonsum. Ein
freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,75 Promille. Es wurde auf der
Dienststelle eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Außerdem wurde der Führerschein beschlagnahmt. Es läuft nun ein
Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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Datum: 14.03.2016 - 09:04 Uhr
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