Telgte. Einbrecher in Untersuchungshaft
Ergänzung zur Pressemitteilung vom 13.3.2016, 16:59 Uhr
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Münster und der Kreispolizeibehörde Warendorf
Der Einbrecher, der am Sonntag, 13.3.2016 gegen 14.40 Uhr bei
einem Einbruch in einen Hof in Telgte, Delsener Heide erwischt wurde,
ist nun in Untersuchungshaft.
Als der Bewohner nach einem Spaziergang zurückkehrte, stellte er
ein fremdes Fahrrad und offen stehende Türen seines Hauses fest. Im
Haus traf er auf einen 34-jährigen Mann. Dieser ergriff daraufhin die
Flucht. Die Polizei stellte den wohnungslosen Einbrecher in der Nähe
des Tatorts und nahm ihn fest.
Später erhielt die Polizei Kenntnis über einen weiteren versuchten
Einbruch an der Warendorfer Straße. Auch dieser Einbruchsversuch geht
auf das Konto des Festgenommenen.
Die Staatsanwaltschaft Münster beantragte für den Einbrecher
Untersuchungshaft. Die Polizei führte den 34-Jährigen einem
Amtsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag und erließ gegen den
Wohnungslosen einen Haftbefehl.
Rückfragen bitte an:
Polizei Warendorf
Pressestelle
Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf
Außerhalb der Bürozeiten:
Polizei Warendorf
Leitstelle
Tel.: 02581/600-244
Fax: 02581/600-249
Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Feuer in unbewohntem Einfamilienhaus">
Datum: 14.03.2016 - 15:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1418536
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WAF
Stadt:
Warendorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Telgte. Einbrecher in Untersuchungshaft
Ergänzung zur Pressemitteilung vom 13.3.2016, 16:59 Uhr"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Warendorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).