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"Frag doch mal die Polizei! - Poldi ermittelt!" (Teil 7): Müssen Polizeibeamte auch bezahlen, wenn sie zu schnell fahren?

ID: 1419204

(ots) -
Hallo...

ich bin Poldi, das Blaulicht. Bei jedem Einsatz bin ich dabei und
sitze oben auf dem Dach des Polizeiautos. Von hier aus kann ich alles
gut sehen. Deshalb kenne ich mich auch gut mit der Polizeiarbeit aus.
In der Serie "Polizei" gebe ich Antworten auf Fragen, die du dir
sicherlich auch schon mal gestellt hast.

Heute: Müssen Polizeibeamte auch bezahlen, wenn sie zu schnell
fahren?

Wenn der Polizeibeamte nicht im Dienst ist und er fährt privat zu
schnell in eine "Radarfalle", muss er auch wie jeder andere
Autofahrer ein Bußgeld zahlen. Liegt ein besonderer Grund vor, so
darf die Polizei während, vor oder nach einem Einsatz im Dienst mit
dem Streifenwagen schneller fahren als es erlaubt ist.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Annika Zempel
Telefon: 0491/97690-114
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de




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Datum: 15.03.2016 - 14:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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