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Hinweise zum Verhalten bei Einsatzfahrten der Polizei

ID: 1419686

(ots) - Es ist ein regnerischer Tag im März, als
zwei Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Neubrandenburg zu einem
schweren Verkehrsunfall mit einer verletzten Person gerufen werden.
Als sie den Auftrag bekommen haben, sind sie gerade in Neubrandenburg
auf der Rostocker Straße stadtauswärts unterwegs. Sie schalten sofort
die Sondersignale (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn) ein, wenden ihr
Fahrzeug und fahren die Rostocker Straße in Richtung
Friedrich-Engels-Ring. Als sie mit besonderer Aufmerksamkeit auf den
Ring einbiegen ist viel Verkehr. Das Polizeifahrzeug wird von den
anderen Verkehrsteilnehmern bemerkt, aber die Fahrzeugführer wissen
nicht so genau, wie sie sich verhalten sollen...der eine fährt nach
links, der andere nach rechts... Dem Polizeibeamten bleibt nichts
anderes übrig, als in Schlangenlinien von der linken bis teilweise
auf die Busspur zu fahren. Dann kommt die Baustelle zwischen Abzweig
Lessingstraße und Neustrelitzer Straße. Da hält der Fahrzeugführer
der linken Spur genau auf der gleichen Höhe wie der Fahrzeugführer
der rechten Fahrspur... Der Beamte muss auf Grund der Enge warten,
bis einer der beiden Fahrzeugführer ein Stück nach vorne fährt.
Danach zeigt die Lichtzeichenanlage am Stargarder Tor auf "Rot". Auf
allen drei Fahrspuren stehen Fahrzeuge und keiner traut sich zu
fahren. Der Beamte steht wieder und wartet...für ihn ist es jedes Mal
eine gefühlte Ewigkeit. Danach kann er seine Fahrt unverzüglich
fortsetzen. Die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg spüren
bei fast jeder Einsatzfahrt solche oder ähnliche Situationen. Die
Bürger wirken verzweifelt und verunsichert, wenn sie das Sondersignal
im Nacken spüren. Die Polizei will diesen Vorfall als Anlass nehmen
und die Bürger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
ausführlich über das Fahrverhalten bei Einsatzfahrten der Polizei




(und auch anderer Rettungskräfte) zu informieren. Gemäß § 38
Straßenverkehrsordnung (StVO) haben alle Verkehrsteilnehmer sofort
freie Bahn zu schaffen, um den Einsatzfahrzeugen eine zügige Fahrt
zum Ereignisort zu ermöglichen. Die Vorschrift wird durch die Polizei
bei schweren Verkehrsunfällen oder auch schweren Straftaten genutzt,
wenn höchste Eile geboten ist. Zum einen geht es dabei um die Rettung
von Menschenleben ... das Überleben der Verunglückten oder auch die
Verhinderung von weiteren Verunglückten durch die ordnungsgemäße
Absperrung einer Unglücksstelle. Zum anderen geht es auch um die
Nacheile nach flüchtigen Personen. Bei einer Einsatzfahrt der Polizei
ist es zunächst wichtig, dass sie als Fahrzeugführer Ruhe bewahren.
Verschaffen sie sich einen Überblick - wie viele Einsatzfahrzeuge
kommen aus welcher Richtung, wo wollen die Einsatzfahrzeuge hin? Wenn
sie das getan haben, hängt alles Weitere von ihrer derzeitigen
Situation im Straßenverkehr ab... Auf einspurigen Fahrbahnen fahren
sie unter Beachtung möglicher anderer Verkehrsteilnehmer (wie
Fußgänger und Radfahrer) an den rechten Fahrbahnrand, um die
Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen. Auch an einer roten Ampel
sollte nach rechts oder auch in den Kreuzungsbereich ausgewichen
werden, auch wenn dabei die Haltelinie überfahren werden muss.
Scheuen sie sich nicht davor, bei "Rot" die Haltelinie zu überfahren.
Sollte an dieser Kreuzung ein Rotlichtblitzer stehen, wird dieser
natürlich zunächst auslösen. Sie werden auch eine Anhörung bekommen,
in dieser aber angeben, dass sie die Haltelinie auf Grund einer
Einsatzfahrt der Polizei überquert haben. Die Bußgeldstelle wird dies
überprüfen und feststellen, dass es sich hierbei um keinen
Rotlichtverstoß handelt. Wenn ihnen die Einsatzfahrzeuge im
Gegenverkehr entgegenkommen, sollten sie ebenfalls an den rechten
Fahrbahnrand fahren. Die Geschwindigkeit sollte reduziert und im
Zweifel auch angehalten werden. Auf zweispurigen Straßen sollten die
Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und die Fahrzeuge auf der
rechten Spur nach rechts fahren um in der Mitte Platz für die
Rettungsgasse zu schaffen. Eine Besonderheit bietet der
Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg, da dieser drei (mit der
Busspur teilweise sogar vier) Fahrspuren hat. Auf dem
Friedrich-Engels-Ring sollten die Fahrzeugführer auf der linken
Fahrspur nach links und die Fahrzeugführer der mittleren und rechten
Fahrspur nach rechts fahren. Somit wäre für die Einsatzfahrzeuge eine
Rettungsgasse zwischen der linken und mittleren Fahrspur nötig.
Sollten Fragen bestehen, ist die örtliche Polizei jederzeit ihr
Ansprechpartner.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neubrandenburg
Diana Mehlberg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de


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Datum: 16.03.2016 - 12:15 Uhr
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