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Schwalm-Eder-Kreis: Erpressung mit Sexviedeos

ID: 1420985

(ots) - Schwalm-Eder-Kreis

Erpressung mit illegal gefilmten Sexvideos

Tatzeit: In den letzten Monaten

In den letzten Monaten kam es im Schwalm-Eder-Kreis zu einer
Zunahme von Fällen der Erpressung mit illegal erlangten Sexvideos
oder Bildern.

Bei dieser seit einigen Jahren bekannten Erpressungsmasche
erlangen zumeist Männer über verschiedenen Internetplattformen
Kontakt zu jungen Frauen. Bei einem späteren Videochat (Skype oder
WhattsApp) fängt das Gegenüber an sich auszuziehen und fordert den
Betroffenen auf, dies ebenfalls zu tun. Weiterhin wird der Betroffene
aufgefordert sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Wenn er der Forderung Folge leistet, wird er kurze Zeit später mit
heiklen Filmen oder Bildern erpresst, da diese ohne sein Wissen
mitgefilmt wurden. Die Konversation wird dabei teilweise
zeitverzögert und im schlechten Englisch geführt, da die Täter
oftmals im Ausland sitzen und Übersetzungsprogramme nutzen.

Bei den geforderten Geldbeträgen handelt es sich oftmals um
fünfstellige Beträge, welche über Paysafe, Bitcoin oder Western Union
bezahlt werden sollen.

Im Schwalm-Eder-Kreis wurden in den letzten Monaten 12 solcher
Fälle bei der Polizei angezeigt. Die Ermittler gehen von einer noch
höheren Fallzahl aus, da viele Betroffene schon bezahlt haben oder
sich aus Scham nicht trauen die Erpressung anzuzeigen.

Die Polizei rät in diesen Erpressungsfällen:

- Werden Sie misstrauisch, wenn Unbekannte sie schnell zu einem

Videochat einladen wollen.

- Spätestens, wenn Ihr Gegenüber sich entkleidet und

Sie auffordert das gleiche zu tun, sollte das ein Alarmzeichen

für Sie sein.

- Lassen Sie sich nicht auf sexuellen Handlungen beim Videochat

ein.

- Geben Sie auf keinen Fall Nacktaufnahmen von sich an Fremde





weiter.

Sollte es dann doch passiert sein und man erpresst Sie:

- Brechen Sie den Kontakt zu den Erpressern sofort ab, gehen Sie

nicht auf deren Forderungen ein, denn trotz Zahlung kann das

Video veröffentlicht werden.

- Sollte das Video trotzdem veröffentlicht werden, wenden Sie sich
mit der bitte um Löschung an den Betreiber der Plattform.

Sollten Sie erpresst worden sein und auch schon gezahlt haben
gilt:

- Alle Beweise (Printscreen, Video, Verbindungsdaten, E-Mails,

etc.) sichern und Strafanzeige wegen Erpressung bei der Polizei

erstatten.

- Kontaktieren Sie die Portale, bei denen das Video veröffentlicht

wurde und verlangen Sie eine umgehende Löschung.

Markus Brettschneider, PHK -Pressesprecher-




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle

Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen


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Datum: 18.03.2016 - 10:26 Uhr
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