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Haftbefehl vollstreckt und Autokennzeichen entstempelt

ID: 1421120

(ots) - Die Bundespolizei hat letzte Nacht
bei einer Kontrolle auf der Bundesautobahn (BAB) 31 den Haftbefehl
gegen einen 41-Jährigen vollstreckt. Die Staatsanwaltschaft in
Stralsund suchte nach dem Mann.

Gegen 04:15 Uhr war der PKW des Mannes am Emstunnel von
Bundespolizisten angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen
Überwachung kontrolliert worden. Der Mann war zuvor mit seinem Auto
aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist.

Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien des 41-Jährigen
ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Stralsund vorlag. Der Mann war wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 210,-
Euro verurteilt worden.

Weil er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte und sich im weiteren
Verlauf der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen
entzogen hatte, wurde er jetzt per Haftbefehl gesucht.

Da der 41-jährige Deutsche den geforderten Geldbetrag von 210,-
Euro zusammen mit den angefallen Gebühren in Höhe von 78,50 Euro
bezahlen konnte, ersparte er sich den Gefängnisaufenthalt.

Offenbar hatte der Mann die Haftpflichtversicherung für sein Auto
immer noch nicht bezahlt, darum war das Fahrzeug bereits seit April
2015 zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben.

Die Bundespolizisten untersagten dem 41-jährigen Fahrer die
Weiterfahrt mit dem Auto und entstempelten die Kennzeichen des
Fahrzeugs. Überdies wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 0152-09054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 18.03.2016 - 11:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-BadBentheim
Stadt:

BAB 31 / Leer (Ostfrl.)



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