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Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Velbert / Hilden / Langenfeld - 1603103

ID: 1421350

(ots) -
Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf
den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der
Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht")
liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren
kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt
sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle
Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher
Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen
redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen
i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit
Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende
Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und
angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung
zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

--- Velbert ---

In der Nacht vom Mittwochabend des 16.03., 19.00 Uhr, bis zum
Donnerstagmorgen des 17.03.2016, 08.50 Uhr, parkte ein silbergrauer
PKW Hyundai i10 am rechten Fahrbahnrand der Hefeler Straße in
Velbert-Mitte in Höhe des Hauses Nr. 17. Während dieser Zeit wurde
der geparkte PKW im Bereich der linken vorderen Felge, des dortigen
Kotflügels sowie des vorderen Stoßfängers angefahren und schwer
beschädigt. Obwohl dabei allein am Hyundai ein geschätzter Felgen-,
Karosserie- und Lackschaden in Höhe von etwa 3.000,- Euro entstand,
verschwand der unbekannte Verursacher mit seinem Fahrzeug scheinbar
unerkannt und spurlos.





Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051
/ 946-6110, jederzeit entgegen.

--- Hilden ---

Am Donnerstagmorgen des 17.03.2016, in der Zeit zwischen 09.00 Uhr
und 10.45 Uhr, parkte ein silbergrauer PKW Citroen Berlingo in einem
öffentlichen Parkhaus an der Anschrift Am Kronengarten 4-14 in
Hilden. Während dieser Zeit wurde der Citroen, der ordnungsgemäß in
der Parkbox Nr. 44 abgestellt worden war, von einem unbekannten
anderen Fahrzeug angefahren und beschädigt. Obwohl dabei allein am
hinteren linken Kotflügel und Stoßfänger des Berlingo ein geschätzter
Sachschaden in Höhe von etwa 800,- Euro entstand, entfernte sich der
unbekannte Verursacher mit seinem Fahrzeug unerlaubt von der
Unfallstelle ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103
/ 898-6410, jederzeit entgegen.

--- Langenfeld ---

In diesem eher seltenen Fall sucht die Polizei nicht nach einem
unfallflüchtigen Beteiligten und dessen Fahrzeug, sondern nach einem
Geschädigten. Am Donnerstagmorgen des 17.03.2016, gegen 10.10 Uhr,
parkte ein 82-jähriger Senior aus Langenfeld seinen silbergrauen PKW
VW Golf auf dem öffentlichen Parkplatz eines Langenfelder
Geldinstituts an der Anschrift Solinger Straße 41 aus. Dabei bemerkte
er zwar beim langsamen Fahren nach eigenen Angaben ein leichtes
Ruckeln, dachte sich aber nichts weiter dabei. Erst als er an seiner
Wohnanschrift angekommen einen Kratzer an der linken Fahrzeugfront
seines Golfs feststellte, wurde ihm bewusst, dass er beim Ausparken
eventuell das links neben ihm geparkte Fahrzeug beschädigt haben
könnte. Dabei soll es sich um einen nicht weiter beschriebenen PKW
Smart gehandelt haben. Der ehrliche Langenfelder meldete sich sofort
bei der örtlichen Polizei. Der Smart oder ein anderes beschädigtes
Fahrzeug wurden am beschriebenen Unfallort nicht mehr angetroffen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon
02173 / 288-6510, jederzeit entgegen.

--- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

-Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).

-Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.

-Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.

-Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.

-Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend.

-Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 18.03.2016 - 13:26 Uhr
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