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Schwerpunktkontrollen der Polizei beendet

ID: 1422313

(ots) - In der Zeit vom 14. bis 20. März 2016
kontrollierten mehr als 200 Beamte der Polizeidirektion Osnabrück
-von der Küste bis zum Teutoburger Wald- zahlreiche
Verkehrsteilnehmer. Schwerpunkt an den mehr als 150 Kontrollpunkten
war die Überprüfung der Nutzung der Sicherheitsgurte, das Tragen von
Schutzhelmen bei motorisierten Zweirädern und die richtige Sicherung
von Kindern im Auto.

Die Polizei stellte in über 515 Fällen fest, dass die
Verkehrsteilnehmer nicht angeschnallt waren. "Wir appellieren an die
Verkehrsteilnehmer, der Anschnallpflicht im Straßenverkehr
nachzukommen. Gerade das Tragen des Sicherheitsgurtes minimiert
schwerste Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall", so die
Pressesprecherin Sarah Gebbiken. Der fehlende Sicherheitsgurt wird
mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet.

Auch die richtige Sicherung von Kindern im Fahrzeug stand
ebenfalls im Fokus der Kontrollwoche. In 159 Fällen wurden bei den
verantwortlichen Fahrzeugführern Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Sarah Gebbiken sagte zum Thema Vorschriften bei
Kinder-rückhalteeinrichtungen: "Gerade diese bedenkliche Zahl
verdeutlicht, dass Kinder oftmals nicht oder nicht richtig gesichert
werden." Alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50
Meter sind, dürfen nur mit einem amtlich genehmigten und für das
jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtung befördert werden, da
sie ohne diesen ein sieben Mal hö-heres Risiko besitzen, schwere
Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall zu erleiden. Kinder über
12 Jahre unterliegen nicht der besonderen Sicherungspflicht, auch
wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind. Die Verwendung einer
Sitzerhöhung ist in diesem Fall aber ratsam. Kinder unter dem 12.
Lebensjahr, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären
Sicherheitsgurt benutzen.





Zusätzlich stellten die Polizeibeamten im Rahmen der Kontrollwoche
die häufige Nutzung von Smartphones und Mobiltelefonen am Steuer
fest. Schon der kurze Blick auf das Handydisplay bedeutet eine
Ablenkung vom Straßenverkehr. 73 Verkehrsteilnehmer erwarten hierzu
ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. In 9
Fällen wurde der Schutzhelm beim Führen von einem Mofa, Moped oder
eines Motor-rades nicht getragen.

Mit dieser Kontrollaktion und vor dem Hintergrund der
Verkehrsunfallzahlen sollen die Schwerpunktthemen dem
Verkehrsteilnehmer die besonderen Gefahren im Straßenverkehr deutlich
machen. Auch in Zukunft werden in regelmäßigen Abständen
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Form solcher Schwerpunktkontrollen
stattfinden.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Pressestelle
Sarah Gebbiken
Telefon: 0541/327-1025
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen
http://www.pd-os.polizei-nds.de


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Datum: 21.03.2016 - 11:03 Uhr
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