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Die Bundespolizei Dresden informiert - Sicher und Entspannt in den Urlaub, mit der Präventionsaktion Taschendiebstahl im Hauptbahnhof Dresden

ID: 1422580

(ots) - Nach dem kommenden Osterwochenende beginnen in
Sachsen die Schulferien. Gerade im Ferienreiseverkehr steigt dann das
Personenaufkommen in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit
verbunden sind volle Bahnsteige, überfüllte Züge und größere
Menschenansammlungen in den Bahnhöfen. Diese Menschenmengen bilden
ideale Voraussetzungen für Taschendiebe zum unauffälligen Drängeln,
Schubsen und Ausspähen, um dabei unbemerkt an die Wertsachen ihrer
Opfer zu gelangen.

Aus diesem Anlass wird das Präventionsteam Taschendiebstahl
morgen, Dienstag den 22.03.2016, in Form von moderierten
Rollenspielen über die Vorgehensweisen und Tricks der Taschendiebe
informieren. Diese Aktion findet ab 13:00 Uhr in der Kuppelhalle des
Hauptbahnhofs statt.

Interessierte Medienvertreter sind herzlich eingeladen, diese
Präventionsmaßnahme im Hauptbahnhof in Dresden zu begleiten. Als
Ansprechpartner stehen Ihnen der Präventionsbeauftragte Uwe
Clausnitzer und der Pressesprecher Holger Uhlitzsch vor Ort zur
Verfügung.

Die Bundespolizei Dresden gibt im Folgenden einige Reisehinweise,
damit Jeder entspannt sein Ziel erreichen kann.

Bei Auslandsreisen - auch innerhalb der Europäischen Union - gilt
die Verpflichtung, ein Reisedokument mitzuführen. Als Dokumente
stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel -
Personalausweise zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre
Reisedokumente noch gültig sind. Sollten Sie unmittelbar vor der
Ausreise bemerken, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen
ist, kann Ihnen die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen
Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das
Zielland dieses Dokument anerkennt. Diesen kostenpflichtigen Service
bietet die Bundespolizei in ihren Dienststellen an.

Seit dem Jahr 2012 müssen auch alle Kinder über ein eigenes




Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: "Eine Person - ein
Dokument!"

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden
reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise
nachweisbar zustimmen müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei
Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am Einfachsten ist
es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzugeben, die alle
Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Darauf sollten Name,
Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben sein,
außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise und
Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Schutz vor
Kindesentführungen und -entziehungen kann die Bundespolizei diese
Nachweise verlangen.

An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte
Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen,
nicht - oder nur unter strengen Auflagen - mitgenommen werden.
Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von
Flüssigkeiten im Handgepäck. Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei
der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur
Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen damit unnötigen
Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.

Die Bundespolizei Dresden erreichen Sie unter der Rufnummer 0351
/ 81 50 20.

Darüber hinaus steht Ihnen bundesweit die kostenfreie Hotline der
Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   Manipulation einer Alarmanlage  Pressebericht der Polizeidirektion Limburg-Weilburg vom 21.03.2016
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Datum: 21.03.2016 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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