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15-Jähriger mit Springmesser unterwegs

ID: 1426185

(ots) -
Am Mittwoch (19. März 2016) kontrollierten die Beamten der
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel im Bereich Schöna einen
15-Jährigen Deutschen.

Dieser gab an, dass er kurz zuvor in der Tschechischen Republik
war, machte aber auf Befragung der Beamten nur widersprüchliche
Angaben über den Grund seiner Reise ins benachbarte Ausland.

In seinem Rucksack fanden die Beamten aber schnell eine Erklärung
für sein Verhalten. In diesem führte er ein Springmesser, sowie
hochprozentige Alkoholika und Zigaretten bei sich, welche er kurz
zuvor erworben hatte.

Die Beamten informierten umgehend die Erziehungsberechtigten des
Jugendlichen über den Sachverhalt, welche diesen kurz darauf bei der
Bundespolizei abholten.

Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Umgang mit Waffen nur
Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem
sind Springmesser, deren Klinge über 8,5 cm lang ist und seitlich aus
dem Griff herausspringt, grundsätzlich verboten.

Auch die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist nach
dem Jugendschutzgesetz verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf
unter 18-Jährigen nicht gestattet werden.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 29.03.2016 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOLI BHL
Stadt:

Pirna / Schöna



Kategorie:

Polizeimeldungen



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