Rheinisch-Bergischer Kreis - Einbruchsradar startet
(ots) -
Die Polizei RheinBerg hat heute (01.04.) das Einbruchsradar
gestartet. Anlässlich der Jahrespressekonferenz Kriminalität hatte
das Ministerium angekündigt, dass alle Kreispolizeibehörden zukünftig
ein sogenanntes "Einbruchsradar" auf ihren Internetseiten einstellen
werden.
Auf der Startseite der Polizei RheinBerg
https://www.polizei.nrw.de/rheinisch-bergischer-kreis/
wird zukünftig jeden Freitag die Karte für den
Rheinisch-Bergischen Kreis aktualisiert. Die Bürger erhalten damit
die Möglichkeit, sich wöchentlich einen Überblick zu verschaffen, was
in ihrem Viertel im Bereich Wohnungseinbruch passiert ist. Die
Menschen sollen zeitnah sensibilisiert werden, wachsam gegenüber
verdächtigen Personen zu sein und ihre eigenen vier Wände noch besser
zu schützen.
Die Darstellung erfolgt mit mindestens zwei Karten, um unser
Kreisgebiet in geeigneter Art und Weise darstellen zu können. Dabei
ist der Maßstab so gewählt, dass eine grobe Zuordnung zu einem
Stadtteil oder einer Ortslage erfolgen kann.
Die Bereitstellung der Karten erfolgt durch die
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis. Copyright
OpenStreetMap-Mitwirkende www.openstreetmap.org
www.opendatacommons.org www.creativecommons.org (rb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.04.2016 - 11:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1428450
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rheinisch-Bergischer Kreis - Einbruchsradar startet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).