ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Teures Baumfällen

9.000 Euro Strafe wegen gefährlichem Eingriff

ID: 1430415

(ots) - Zwei Männer, denen bei Baumfällarbeiten im Oktober
letzten Jahres eine rund 25 m hohe Fichte in den Gleisbereich
gestürzt war, wurden - wie erst jetzt bekannt wurde - vom Amtsgericht
Ebersberg wegen fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr
zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.

Am 17. Oktober 2015 fällten zwei Männer im Alter von 49 und 50
Jahren in einem Waldgrundstück in Baldham Bäume (s.a.
Pressemitteilung Nr. 238 vom 20. Okt. 2016). Nachdem sie bereits
mehrere Nutzhölzer gefällt hatten, drehte sich gegen 14:45 Uhr eine
frisch geschlagene Fichte, für die Männer überraschend, nicht
parallel zu den Gleisanlagen, sondern stürzte stattdessen auf die
Lärmschutzmauer. Die Baumkrone durchschlug die Oberleitung. Der Stamm
brach und kam mit Teilen auf den Gleisen zum Liegen. Als der
Triebfahrzeugführer einer kurz darauf herannahenden S-Bahn (S4
Richtung Geltendorf) die Gefahr erkannte, leitete er eine
Schnellbremsung ein. Die mit rund 110 Stundenkilometern schnelle
S-Bahn kam - wie die Auswertung des "Bahn-Fahrtenschreibers" ergab -
erst 399 Meter nach Einleitung der Schnellbremsung zum Stehen.
Glücklicherweise schob das Triebfahrzeug den rund 30 cm dicken
Nadelbaum zur Seite und entgleiste nicht. In der S-Bahn wurde auch
niemand verletzt. Bei dem Unfall entstand der Deutschen Bahn ein
Sachschaden von rund 23.000 Euro.

Die beiden Männer wurden am 12. Februar vom Amtsgericht Ebersberg
(Az.: 1Cs51Js45376/15) zu einer Geldstrafe von je 4.500 Euro
verurteilt. Beide Männer hatten erst kurz vor den Baumfällarbeiten
einen eintägigen Motorsägelehrgang besucht und wurden dabei auch in
die Schnittführung mit der Motorsäge eingewiesen. Die beiden aus dem
Landkreis Freising konnten sich nicht erklären, warum die Fichte
nicht wie gewünscht parallel zum, sondern ins Gleis stürzte. Das




Urteil ist rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Coesfeld, Hansestraße (Parkplatz Kaufland)/ PKW Brand  Fahrzeugscheiben zum Einbruch mit Steinen zerstört - Erkrath - 1604020
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.04.2016 - 08:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1430415
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

München



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Teures Baumfällen

9.000 Euro Strafe wegen gefährlichem Eingriff
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeidirektion M (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundespolizeidirektion M