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Infos und Tipps für Eltern zum Umgang ihrer Kinder mit Alkohol - Elternbrief an Erziehungsberechtigte verschickt

ID: 1430747

(ots) -
In der Hansestadt Buxtehude haben Veranstaltungen wie u.a.
Pfingstmarkt oder das Altstadtfest einen hohen Stellenwert. Leider
werden diese Events häufig von negativen Begleiterscheinungen
geprägt: Häufig fallen Jugendliche durch übermäßigen Alkoholkonsum
auf. Zunehmend mehr betrunkene Jugendliche sind Opfer von
Körperverletzung und Sachbeschädigung bzw. selbst als Täter an
solchen Straftaten beteiligt. Dadurch ist mittlerweile in teilweise
großem Umfang der Einsatz von Polizei und Rettungsdiensten
erforderlich, um medizinische Hilfe und Einhaltung des Jugendschutzes
sowie einen guten Verlauf der Veranstaltungen zu gewährleisten. Um
Zuwiderhandlungen und Auswüchse zu verhindern, werden von der
Hansestadt Buxtehude sowie der Polizei auch in diesem Jahr Kontrollen
durchgeführt.

In einem Elternbrief, der bereits an den Buxtehuder Schulen
verteilt wurde, erinnern die Buxtehuder Bürgermeisterin Katja
Oldenburg-Schmidt und der Leiter des Polizeikommissariats Buxtehude,
Karsten Lemke, die Eltern an ihre Verantwortung und Vorbildfunktion.

Der Brief soll Eltern ermuntern, mit ihren Kindern ins Gespräch zu
kommen und über die Gefahren des übermäßigen Konsums von Alkohol
aufzuklären. Wichtig ist dabei, dass Eltern klar und eindeutig in
ihrer Haltung sind und Vereinbarungen treffen, ob und wie ihr Kind
mit Alkohol in der Öffentlichkeit umgehen soll. Auch sollten Eltern
mit anderen Eltern darüber sprechen und gemeinsam mit allen
Beteiligten für fröhliche öffentliche Veranstaltungen sorgen, auch im
Sinne ihrer Kinder.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren in
der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken, es darf also kein Alkohol
an sie abgegeben werden. 16 bis 17-Jährige dürfen Bier, Wein und
Sekt, aber keine branntweinhaltigen Getränke zu sich nehmen. Dazu




zählen zum Beispiel Alkopops oder auch selbst hergestellte
"Mischungen" mit Korn oder Wodka in Limonadenflaschen oder
Tetra-Packs.   In dem Brief werden die Eltern auch gebeten,
dafür zu sorgen, dass ihre Kinder sich bei einer Kontrolle mit dem
Personalausweis ausweisen können, damit die Altersbeschränkungen
überprüft werden können. Sollte ein Kind von den Behörden
alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen es die Eltern selbst
abholen. Wenn das nicht möglich ist, können den Eltern anfallende
Kosten in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen über die Jugendschutzbestimmungen erhalten
Sie unter:

www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de

www.polizeifürdich.de

www.staygold.eu

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei der
Hansestadt Buxtehude (Herr Schorpp, T: 04161/501-5118,
jugendschutz(at)stadt.buxtehude.de) oder der Polizei Buxtehude (Frau
Hesebeck T: 04161/647-168 melden.

Foto (polizei-beratung) in der digtialen Pressemappe der
Polizeiinspektion Stade




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 05.04.2016 - 13:14 Uhr
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