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Bundespolizei stellt mehrfach Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest

ID: 1430894

(ots) - In der vergangen Nacht fiel einer Streife der
Bundespolizei in unmittelbarer Nähe des Erfurter Hauptbahnhofes ein
Mann auf, der ohne Schuhe unterwegs war und sich nur unkontrolliert
bewegen konnte. Bei der Befragung des 34-Jährigen stellten die
Beamten schnell fest, dass die Ausfallerscheinungen offensichtlich
auf den Konsum von Betäubungsmittel zurück zu führen waren. Den
Konsum gab der Mann zu und händigte zudem ein Tütchen mit einer
weißen Substanz aus. Bei dieser handelt es sich nach derzeitigem
Ermittlungsstand um Amphetamine.

Bei der Dursuchung des 34-Jährigen entdeckten die Beamten zwei
Geldkarten, die als gestohlen gemeldet waren. Zudem hatte er ein
Fahrrad dabei, das zur Fahndung ausgeschrieben war. Gegen den Mann
leiteten die Beamten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz und wegen des Verdachts des Diebstahls ein.

Bereits gestern Vormittag stellte eine Streife der Bundespolizei
einen 23-Jährigen im Erfurter Hauptbahnhof fest, der ebenfalls
Betäubungsmittel mit sich führte. Hier fanden die Beamten geringe
Mengen Marihuana und Amphetamine. Die Drogen hatte der Mann in der
Unterhose versteckt.

Gegen Mittag dann fanden Bundespolizisten bei einen 18-Jährigen,
der sich ebenfalls im Erfurter Hauptbahnhof aufhielt, geringe Mengen
Marihuana. Außerdem hatte er einen Böller ohne erforderliches
Prüfzeichen dabei. Bei der Überprüfung der Personalien kam zudem
heraus, dass der 18-Jährige von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen
räuberischer Erpressung zur Festnahme ausgeschrieben war. Nach
Einleitung der aktuellen Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße
gegen das Betäubungsmittel- und Sprengstoffgesetz wurde der
18-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Arnstadt eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt




Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: michael.oettel(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 05.04.2016 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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