Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen
(ots) - Montabaur: Am Montag, dem 04.04.2016
wurde um 10:50 Uhr ein Kleinkraftrad in der Wilhelm-Mangels-Straße
einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass
der 37-jährige Fahrzeugführer über keinerlei Fahrerlaubnis verfügt.
Montabaur: Wenig später förderte eine weitere Kontrolle eines
Kleinkraftrades um 11:20 Uhr in der Elgendorfer Straße zu Tage, dass
dessen 30-jähriger Fahrzeugführer lediglich über eine
Mofa-Prüfbescheinigung verfügt, obwohl sein Zweirad 50 km/h schnell
fährt.
Herschbach: Um 15:15 Uhr fiel der Funkstreifenwagenbesatzung in
der Blumenstraße ein Kleinkraftrad auf, das aus einem
Landwirtschaftsweg kam und dessen Fahrer keinen Helm trug. Im Rahmen
der Verkehrskontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass bauliche
Veränderungen an dem Roller vorlagen, die eine Fahrerlaubnis nötig
machen. Der 17-jährige verfügt jedoch nur über eine
Mofa-Prüfbescheinigung, die nicht zum Führen des Zweirades ausreicht.
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Datum: 07.04.2016 - 07:11 Uhr
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