Husum - Ein Flensburger Autofahrer in Husum
(ots) - Am Donnerstag, 07.04.2016, erwischten Polizeibeamte
des Polizeireviers Husum einen Autofahrer, der nicht nur
Schlangenlinien fuhr, sondern auch Probleme bei der Blinkersetzung
hatte. Gegen 14.00 Uhr meldeten andere Verkehrsteilnehmer einen Seat
Ibiza, dessen Fahrer seinen Pkw unsicher führte. Neben den
Schlangenlinien fiel auf, dass er die Blinker völlig willkürlich
betätigte, ohne tatsächlich abzubiegen.
Die Polizisten fanden dem 53jährigen Fahrer keinerlei Hinweise auf
Alkohol, jedoch waren seine Pupillen auffällig klein und gerötet. Da
der Flensburger verschreibungspflichtige Medikamente bei sich führte,
sollte die Fahrtüchtigkeit mittels eines Urintests überprüft werden.
Dies war jedoch nicht möglich, stattdessen fanden die Polizisten
Drogenutensilien, wo sich der Mann zuvor befunden hatte.
Zusätzlich besaß er keine Fahrerlaubnis. Während der Kontrolle in
der Flensburger Chaussee meldete sich ein anderer Fahrzeughalter bei
der Polizei, um den Diebstahl seiner Kennzeichen anzuzeigen. Und
siehe da: Diese befanden sich am kontrollierten Ibiza. Der 53jährige
hat sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
Kennzeichenmissbrauchs zu verantworten. Sollte die Blutprobe zu einem
positiven Ergebnis hinsichtlich Drogen oder Medikamenten führen,
kommt auch dieser Vorwurf auf ihn zu.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Franziska Jurga
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.04.2016 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1432443
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FL
Stadt:
Husum
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Husum - Ein Flensburger Autofahrer in Husum"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).