Polizei verhindert Trunkenheitsfahrten
(ots) - Braunschweig, 08.04.16
Noch bevor sie betrunken am Straßenverkehr teilnehmen konnten und
vermutlich ihre Führerscheine hätten abgeben müssen, griffen
Polizeistreifen am frühen Freitagmorgen ein.
Kurz nach 03.00 Uhr sah eine Funkstreife, wie ein Mann offenbar
volltrunken aus einer Diskothek am Kalenwall kam, zielstrebig zu
seinem Mercedes wankte und sich ans Steuer setzte, um offenbar
loszufahren.
Eine Atemalkoholtest ergab bei dem 25-Jährigen 1,6 Promille, so
dass vorsorglich die Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurden.
Zur gleichen Zeit fiel Beamten auf der Wilmerdingstraße ein
26-Jähriger auf, der sich aufgrund seiner starken Alkoholisierung
vergeblich bemühte, auf sein nicht verkehrssicheres Fahrrad zu setzen
und loszufahren. Das Rad wurde angeschlossen gesichert.
Zu spät kam eine solche Maßnahme für einen Autofahrer der gegen
03.30 Uhr auf der Salzdahlumer Straße von einer Zivilstreife
überprüft wurde. Als die Beamten den 26-Jährigen in seinem Fahrzeug
ansprachen, hatte er eine Bierflasche zwischen den Beinen und weitere
neben sich griffbereit liegen.
Als der Fahrer ausstieg fiel er zu Boden und war kurze Zeit nicht
ansprechbar, so dass ein Rettungswagen gerufen wurde. Ein Alkotest
ergab 1,46 Promille.
Rückfragen bitte an:
Polizei Braunschweig
PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0531/476-3034 und -3033
Fax: 0531/476-3035
E-Mail: pressestelle(at)pi-bs.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei-braunschweig.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.04.2016 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1432592
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BS
Stadt:
Braunschweig
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei verhindert Trunkenheitsfahrten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Braunschweig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).