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3.200 Euro Strafe, sechs Monate Gefängnis und ein Untersuchungshaftbefehl - Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt!

ID: 1434621

(ots) - Eine Geldstrafe
von 3.200 Euro, sechs Monate Freiheitsstrafe und ein
Untersuchungshaftbefehl. In drei drastischen Fällen waren dies die
Konsequenzen aus Ermittlungen der Bundespolizei Trier für
Schwarzfahrer in der Region.

Im März verurteilte das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler einen
52 Jährigen zu einer Gelstrafe in Höhe von 3.200 Euro. Der Mann aus
Bad Neuenahr-Ahrweiler sparte im März des vergangenen Jahres das
Zugticket für eine Fahrt mit der Deutschen Bahn AG von Heimersheim
nach Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dieses hätte ihn 1,80 Euro gekostet.
Stattdessen zeigte er bei der Fahrkartenkontrolle ein verfälschtes
Ticket vor, was der Schaffnerin natürlich sofort auffiel.

Eine Verhaftung auf offener Straße in Hermeskeil war die Folge für
einen 19-Jährigen, weil er unter anderem bei einer Zugfahrt im
September 2015 kein gültiges Ticket vorzeigen konnte und zusätzlich
noch den kontrollierenden Schaffner bespuckte. Diese und weitere
Taten nahm die Bundespolizei Trier zum Anlass, einen
Untersuchungshaftbefehl gegen den Jugendlichen beim Amtsgericht Trier
zu erwirken.

Am vergangenen Dienstag klickten für ihn die Handschellen. Der
junge Mann sitzt nun in der Jugendstrafanstalt in Wittlich. Zu gleich
sechs Monaten Gefängnis verurteilte das Trierer Amtsgericht einen 35
Jährigen. Der Mann aus Trier wurde letztes Jahr 19-mal ohne ein
gültiges Zugticket in der Bahn erwischt. In diesem Jahr wurden
bereits über 400 Ermittlungsverfahren wegen Erschleichung von
Leistungen durch die Bundespolizei Trier eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stephan Frücht
Telefon: +49 651 43 678-1004
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 12.04.2016 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Trier-Hermeskeil-Bad Neuenahr/Ahrweiler.



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