22-Jähriger klettert auf Bahnsignal
(ots) -
Weil ein 22-Jähriger offenbar seiner Freundin imponieren wollte,
kletterte er heute Morgen (13.04.2016) gegen 07:00 Uhr auf ein
Bahnsignal am Gleis 1 des Bahnhofs Rottenburg. Dem Mann gelang es
jedoch anschließend nicht, ohne Hilfe wieder herunter zu kommen. Eine
Streife der Landespolizei, die sich bereits vor Ort befand, forderte
die Feuerwehr zur Rettung des Mannes an. Die Floriansjünger konnten
wenig später den 22-Jährigen mit einer Drehleiter aus seiner
misslichen Lage befreien. Der Bahnverkehr wurde kurzfristig von Gleis
1 auf Gleis 2 verlegt. Es kam zu keinen Verspätungen im Bahnverkehr.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts einer
betriebsstörenden Handlung und weist darauf hin: Das Besteigen von
Signal- und Lichtmasten im Bahnbereich ist lebensgefährlich und
verboten. Bei elektrifizierten Gleisanlagen reicht ein Abstand von
1,50 Meter zur Oberleitung, um von einem tödlichen Lichtbogen erfasst
zu werden. Ein direkter Kontakt ist hierfür nicht zwingend nötig. Die
Oberleitung, die die Züge mit Strom versorgt, führt eine Spannung von
15.000 Volt. Davon abgesehen kann auch ein Sturz aus mehreren Metern
Höhe schwerwiegende Verletzungen hervorrufen. Es gibt ganz bestimmt
weniger gefährliche Aktionen, um dem Partner zu imponieren, die zudem
effektiver sind.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Jonas Große
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Polizei führt Geschwindigkeitskontrolle durch">
Datum: 13.04.2016 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1435826
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Rottenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 22-Jähriger klettert auf Bahnsignal"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).