Nr.: 0211 --Das Horn ist nicht in Lehe--
(ots) -
-
Ort: Bremen, Sebaldsbrücker Heerstraße
Zeit: 14.04.16, 07. 45 Uhr
Donnerstagmorgen blieb eine Sattelzugmaschine in einem Tunnel in
Sebaldsbrück stecken und beschädigte dabei die Oberleitung der
Straßenbahn. Der Fahrer konnte seinen Laster befreien und flüchtete
vom Unfallort. Dabei hinterließ er allerdings ein Horn, welches ihn
später überführte.
Der 45 Jahre alte Mann befuhr mit seiner Sattelzugmaschine die
Sebaldsbrücker Heerstraße und blieb im Zeppelintunnel an der
Oberleitung hängen. Nachdem er ausstieg und sich umsah, entfernte der
Fahrer sich mit seinem Laster unerlaubt vom Unfallort. Bei der
Kollision hatte sich allerdings ein silbernes Horn vom Dach der
Zugmaschine gelöst und blieb in der Oberleitung hängen. Mehrere
Zeugen beobachteten das Geschehen und alarmierten die Polizei.
Während die BSAG den Schaden wieder reparierte, fahndete die Polizei
nach dem Unfallverursacher. Dieser stellte sich nach einem Telefonat
dann an der Wache. Nachdem er zuerst die Aussage verweigerte, dann
aber mit dem Corpus Delicti konfrontiert wurde, war der 45-Jährige
geständig. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
Der Zeppelintunnel musste während der Unfallaufnahme für den ÖPNV
gesperrt werden. Das Horn wurde als Beweismittel sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.04.2016 - 13:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1436543
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nr.: 0211 --Das Horn ist nicht in Lehe--"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).