Freiheitsstrafe nach Ladendiebstahl
(ots) - Am Dienstag, 12.04.2016, gegen 16:00 Uhr,
beobachtete ein Ladendetektiv einen Diebstahl in einem Geschäft auf
dem Bahnhofsvorplatz in der Altstadt. Ein 62-jähriger Mann steckte
vier Pakete mit Batterien in seinen Rollkoffer. Er verließ den
Kassenbereich des Geschäfts ohne zu zahlen. Der Detektiv sprach den
Mann an und verständigte die Polizei. Als die eingesetzten
Polizeibeamten den 62-jährigen überprüften, stellten sie fest, dass
dieser ohne festen Wohnsitz ist. Die Beamten nahmen den Mann fest und
brachten ihn ins Gewahrsam. Am 13.04.2016 verurteilte das Amtsgericht
Gelsenkirchen den 62-Jährigen in einem besonders beschleunigten
Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 15.04.2016 - 10:08 Uhr
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