Steinfurt-Bu., Einbrecherin gestellt
(ots) - Anwohner eines Wohngebietes an der Wettringer
Straße sind am Dienstagnachmittag (12.04.2016) Zeugen eines Einbruchs
geworden. Als sie um kurz nach 15.00 Uhr auf das Nachbargrundstück
schauten, bemerkten sie eine fremde weibliche Person an der dortigen
Terrassentür. Die Einbrecherin fühlte sich scheinbar unbeobachtet,
brach mit einem Werkzeug die Tür auf verschwand dann in dem Gebäude.
Wenig später war eine von den Nachbarn informierte Polizeistreife zur
Stelle. Als die Beamten die rückwärtige Gebäudeseite erreichten,
sahen sie die Person, die sich im Wohnzimmer an einer Vitrine zu
schaffen machte. Jetzt erblickte sie die Beamten, rannte vom Flur in
den Hauswirtschaftsraum und von dort nach draußen in den Garten. Hier
konnte sie von der einer Polizeibeamtin festgenommen werden. Kurz
danach meldete sich eine zweite Nachbarin. Diese gab Hinweise auf
eine Mittäterin. Eine korpulente Frau, mit hochgesteckten Haaren, war
über den Zaun auf ihr Grundstück gestiegen. Dabei war die Strumpfhose
der Frau zerrissen. Frecherweise zeigte sie den im Garten tätigen
Bewohnern, mit dem Finger vor dem Mund, dass sie ruhig sein sollen
und lief davon. Die junge, festgenommene, Person wurde zur
Polizeidienststelle gebracht, wo diese wenig glaubhafte Angaben
machte. Zunächst gab sie lediglich einen Namen an und behauptetet 13
Jahre alt zu sein. Da diese Angaben fragwürdig erschienen, folgten
aufwendige Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Münster ordnete
Untersuchungen zur Altersbestimmung der Festgenommen an. Das Alter
wurde auf mindestens 15 Jahre taxiert. Die weiteren, dürftigen
Angaben zur Herkunft und vergangenen Aufenthaltsorten brachten keine
abschließenden Ergebnisse. Nach Einschätzung der Ermittler sind sie
erfunden oder falsch. Die Staatsanwaltschaft Münster beantragte am
Mittwoch die Vorführung der Jugendlichen beim Haftrichter. Dieser
erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Die Ermittlungen, insbesondere
auch zur Mittäterin, dauern an. Zudem wird geprüft, für welche
Straftaten, insbesondere Diebstahls- und Einbruchsdelikte, die Beiden
noch in Frage kommen.
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Datum: 15.04.2016 - 13:20 Uhr
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