Korrektur!
Haftbefehle durch die Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt
(ots) - Leider hatte sich in der vorrausgegangenen
Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg ein
Fehler in der Höhe des Tagessatzes eingeschlichen.
Im ersten Fall wurde der libanesische Staatsangehörige zu 120
Tagessätzen a 30,00 Euro verurteilt.
Am Wochenende konnte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg gleich
zwei Haftbefehle vollstrecken.
Freitagabend erschien gegen 20:00 Uhr ein 41-jähriger
libanesischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle. Bundespolizisten, die seinen Reisepass im
polizeilichen Fahndungssystem abfragten, stellten fest, dass der Mann
zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Lübeck ausgeschrieben war.
Der Libanese war durch das Amtsgericht Reinbek im Herbst 2015 zu
einer Strafe von 120 Tagessätzen a 30,00 Euro verurteilt worden. Der
Vorwurf lautete: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei
Fällen. Da der 41-Jährige die offene Geldstrafe von 3600,00 Euro
unmittelbar bezahlen konnte, durfte er seine Reise im Anschluss
fortsetzen. Die Haft von 120 Tagen blieb ihm damit erspart.
Einen Tag später erschien eine 58-jährige Portugiesin aus London
zur Einreiskontrolle bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Die
Frau war von der Staatsanwaltschaft Passau zur Festnahme
ausgeschrieben. Die Portugiesin war durch das Amtsgericht Passau
wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 2 Jahren und
8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 58-Jährige wurde
noch am Samstag in eine Untersuchungshaftanstalt eingeliefert, um die
Restfreiheitsstrafe von 325 Tagen zu verbüßen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 18.04.2016 - 15:28 Uhr
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