Kaltenkirchen - Polizei nimmt Einbrecher fest
(ots) - In der vergangenen Nacht ist es in
Kaltenkirchen zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus gekommen,
infolgedessen die Polizei zwei Täter festgenommen hat.
Ein 28-jähriger Mann aus Kaltenkirchen betrat gegen 2.40 Uhr in
der Früh das Grundstück eines Hauses in einem reinen Wohngebiet und
verschaffte sich gewaltsam einen Zugang zu dem Objekt. Im weiteren
Verlauf betrat er die Räumlichkeiten des Hauses und durchwühlte
sämtliche Zimmer. Während der Tatausführung parkte sein 25-jähriger
Komplize aus Hamburg mit einem älteren Mercedes in einer Seitenstraße
in unmittelbarer Nähe zum Tatort.
Die durch den Bewohner des Hauses zwischenzeitlich alarmierten
Polizeibeamten bemerkten auf ihrer Anfahrt zum Tatort sowohl die
E-Klasse mit dem darin befindlichen Fahrzeugführer, welcher beim
Anblick der Polizisten umgehend die Flucht mit dem Daimler-Benz
ergriff, als auch den vom Grundstück flüchtenden Einbrecher, welcher
zuvor von seinem Komplizen durch das mehrfache Betätigen der Hupe
gewarnt worden war.
Während die Polizisten den 28-jährigen noch vor Ort festnehmen
konnten, stoppte eine weitere Streifenwagenbesatzung das flüchtende
Fahrzeug im benachbarten Henstedt-Ulzburg und nahm den jungen
Hamburger ebenfalls fest.
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Nico Möller
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0160-3619378
E-Mail: Nico.Moeller(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.05.2016 - 15:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1448240
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:
Bad Segeberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kaltenkirchen - Polizei nimmt Einbrecher fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).