Unterbringungsbefehl gegen 57-Jährigen erlassen
(ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Münster und Polizei Münster
Nach dem Tod einer 88-Jährigen hat das Amtsgericht Münster einen
Unterbringungsbefehl gegen den 57-jährigen Sohn erlassen. Mitte April
entdeckten Zeugen die Frau mit Kopfverletzungen in einer Wohnung in
einem Mehrfamilienhaus in Münster-Mauritz, welches sie mit ihrem Sohn
bewohnte. Nach ersten Erkenntnissen war die 88-Jährige bereits seit
mehreren Tagen tot. Die Obduktion im Institut für Rechtsmedizin der
Universitätsklinik Münster ergab, dass stumpfe Gewalt gegen den Kopf
todesursächlich war.
Beim Polizeipräsidium Münster wurde eine Mordkommission unter der
Leitung von Kriminalhauptkommissar Frank Schneemann eingerichtet. Im
Rahmen der Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht gegen den
57-jährigen Sohn der 88-Jährigen.
"Es bestehen derzeit Zweifel an der Schuldfähigkeit des
Beschuldigten", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Auf
Antrag der Ermittlungsbehörden hat das Amtsgericht Münster am 27.
April einen Unterbringungsbefehl wegen Totschlags erlassen und die
einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen
Krankenhaus angeordnet."
Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt
unter der Rufnummer 0251 494-2415 zur Verfügung.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Andreas Bode
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster
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Datum: 04.05.2016 - 08:00 Uhr
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