Mann pinkelt an Polizeiwache
(ots) - Bremen, 04.05.2016
Kein schöner Anblick für Bremer Bundespolizisten: Ein 23-jähriger
Mann hat sich ausgerechnet am Fenster ihrer Wache am
Willy-Brandt-Platz erleichtert. Nun kann man zwar fünfe gerade sein
lassen, wenn es zwickt und drückt, aber sichtbar in der
Öffentlichkeit uriniert man nun mal nicht. Gerade zum morgigen
Vatertag dürften solche Bilder und Duftnoten wieder für zahlreiche
Ärgernisse sorgen, wobei gerade "Väter mit Bollerwagen" ihre
Vorbildfunktion nicht vergessen sollten.
Was vielen nicht bekannt ist: Das Urinieren in der Öffentlichkeit
kann durchaus teuer werden. 50 Euro beträgt beispielsweise der
Regelsatz, den das Stadtamt Bremen nach der
Ordnungswidrigkeitenanzeige der Bundespolizei ansetzt. Dazu kommen
Bearbeitungsgebühren - rund 78 Euro hat der 23-jährige Wildpinkler zu
zahlen.
Andernorts kann es noch teurer werden: Wenn beispielsweise ein
Fassadenschaden an einem historischen Gebäude entsteht, können
zivilrechtliche Forderungen von mehreren tausend Euro entstehen.
Wer also viel Geld für Alkohol ausgibt, sollte auch einen Euro für
eine öffentliche Toilette übrighaben.
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Auszug Bremer OrtsG über die öffentliche Ordnung
§ 3[1] [2] Verhalten auf Straßen und in der Öffentlichkeit
Es ist untersagt,
1.sich dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der
Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken
niederzulassen und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar zu
beeinträchtigen,
2.auf der Straße oder der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen
Flächen zu urinieren oder seine Notdurft zu verrichten.
§ 10 [1] [2] [3] Ordnungswidrigkeiten
sich entgegen § 3 Nr. 1 dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums
auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen
oder Bänken niederlässt und dadurch die Nutzung durch andere
unzumutbar beeinträchtigt,
b)entgegen § 3 Nr. 2 uriniert oder seine Notdurft verrichtet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 04.05.2016 - 11:13 Uhr
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