Betäubungsmittel sichergestellt
(ots) - Beamte der
Bundespolizeiinspektion Klingenthal kontrollierten am heutigen
Vormittag in Johanngeorgenstadt zwei männliche Personen im Alter von
26 und 35 Jahren aus Sachsen, die mit einem Pkw Ford Focus unterwegs
waren. Bei beiden lieferte die Abfrage im polizeilichen
Fahndungssystem den Hinweis, dass frühere Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz vorliegen. Die eingehendere Kontrolle durch
eine hinzugezogene Streife des Zolls, die auch einen Drogenspürhund
einsetzte, führte zur Feststellung einer Cliptüte mit etwa 23 Gramm
Crystal im Fahrzeug. Bei der Durchsuchung der Personen wurde zudem
ein Einhandmesser aufgefunden. Die Gegenstände wurden sichergestellt.
Einen Führerschein konnte der 26-jährige Fahrer nicht vorweisen. Ein
durchgeführter Drogenschnelltest reagierte bei ihm positiv. Deshalb
wurde wegen des Verdachts des Führens eines Fahrzeuges unter Einfluss
berauschender Mittel noch eine Streife der Landespolizei
hinzugezogen, welche die weiteren Ermittlungen, die derzeit andauern,
dahin gehend übernahm. Auch die weiteren Ermittlungen wegen Einfuhr
von Betäubungsmitteln mit Waffen, die zuständigkeitshalber der Zoll
übernommen hat, dauern an.
Rückfragen bitte an:
Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
Telefon: 037467-281105 Mobil: 01525-6103613
E-Mail: eckhard.fiedler(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.05.2016 - 14:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1448799
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI KLT
Stadt:
Johanngeorgenstadt/Klingenthal
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betäubungsmittel sichergestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Klingenthal (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).