Verkehrssicherungspflicht auch nach Wildunfall
(ots) - Ein Autofahrer ist am Donnerstag auf der
Bundesstraße 420 nicht seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen.
Dem Fahrer droht nun ein Verwarnungsgeld.
Zwischen einem Personenwagen und einem Reh kam es auf der Straße
nach Callbach zum Zusammenstoß. Ein Zeuge beobachtete zufällig den
Unfall und sah, wie der Wagen nach dem Zusammenprall weiterfuhr. Der
Fahrer ließ das Reh mitten auf der Fahrbahn liegen; es verendete.
Nach der Straßenverkehrsordnung sind Unfallbeteiligte dazu
verpflichtet, den Verkehr - also die Unfallstelle - abzusichern. Dem
kam der Autofahrer allerdings nicht nach. Er konnte ermittelt werden.
Dem Unfallfahrer droht nun ein Verwarnungsgeld.
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Datum: 06.05.2016 - 13:20 Uhr
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