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Wittmund - Brand eines Holzstapels

Ochtersum - Bushaltestelle beschädigt

Wittmund - Veranstaltungen am Himmelfahrtstag

Wittmund - Ermittlungen zu den Vorwürfen gegen AWO im LK Wittmund

ID: 1449560

(ots) - Wittmund - Brand eines Holzstapels: Auf
bisher nicht geklärte Weise kam es am Donnerstag, 05.05.2016, zu
einem Brand eines Holzstapels in Burhafe, Bahnhofstraße. Das Feuer
wurde gegen 11.10 Uhr entdeckt und durch die alarmierte Feuerwehr
abgelöscht. Der ca. 3x3m große Stapel befand sich vor einer
Lagerhalle, das Gebäude wurde jedoch nicht beschädigt. Sachdienliche
Hinweise werden an die Polizei Wittmund, 04462/9110, erbeten.

Ochtersum - Bushaltestelle beschädigt: In Ochtersum wurde eine
Bushaltestelle an der Esenser Straße, Höhe Volksbank, beschädigt.
Eine größere Gruppe hatte sich am Donnerstag, 05.05.2016, dort
aufgehalten, als es gegen 12.25 Uhr plötzlich klirrte und Zeugen
darauf aufmerksam wurden. Die Gruppe hatte sich jedoch vor dem
Eintreffen der Polizei mit ihren Fahrrädern von dort entfernt. Der
Schaden beträgt ca. 500,- EUR. Sachdienliche Hinweise werden an die
Polizei Wittmund, 04462/9110, erbeten.

Wittmund - Veranstaltungen am Himmelfahrtstag: Am 05.05.2016
wurden, wie in den Jahren zuvor, wieder eine Vielzahl an
Himmelfahrtsveranstaltungen im Landkreis Wittmund gefeiert. An
mehreren Örtlichkeiten wurden Jugendschutzkontrollen von Mitarbeitern
des Jugendamtes und der Polizei durchgeführt. In Fulkum wurden 18
Jugendliche, die erheblich unter Alkoholeinfluß standen, angetroffen,
in Moorweg waren es 13 Jugendliche. Es erfolgten Rückführungen ins
Elternhaus. Die Veranstaltungen wurden alle pünktlich beendet.
Insgesamt kam es nach bisherigem Kenntnisstand der Polizei zu 7
Körperverletzungen, 1 Beleidigung, 1 Bedrohung und 2
Sachbeschädigung. Dabei wurde in einem Fall ein Streifenwagen
beschädigt. Der Täter konnte ermittelt werden.

Wittmund - Ermittlungen zu den Vorwürfen gegen Mitarbeiter der AWO
im LK Wittmund abgeschlossen: Im Februar diesen Jahres sind Vorwürfe




gegen Mitarbeiter der AWO öffentlich geworden, die diesen
unterstellten, unberechtigt Geld von Flüchtlingen für
Dienstleistungen verlangt zu haben. Konkret soll es um Gebühren für
Wohnungsvermittlungen, Kontoeröffnungen oder Fahrdienste gegangen
sein. Die AWO ihrerseits hatte am 16.02.16 Strafanzeige wegen Übler
Nachrede gegen einen Integrationslotsen erstattet, der diese
Behauptungen erhoben haben soll. Im Rahmen der Ermittlungen wurden
alle Mitarbeiter der AWO und alle noch erreichbaren Flüchtlinge, die
als Zeugen benannt worden sind, vernommen. Die Ermittlungen
gestalteten sich etwas schwierig, das viele Flüchtlinge mit
Dolmetschern befragt werden mussten und einige gar nicht mehr in
Deutschland aufhältig bzw. unbekannten Aufenthaltes sind. Schnell
wurde deutlich, dass die meisten Flüchtlinge gar nicht zwischen den
Institutionen und deren Mitarbeitern unterscheiden konnten. Zu ihrer
eigenen Entlastung ließen sich die AWO-Mitarbeiter sogar
fotografieren, damit den Befragten die Bilder vorgelegt werden
konnten. Es wurde deutlich, dass für viele Flüchtlinge "alles AWO"
war, obwohl die handelnden Personen zu anderen oder gar keinen
Organisationen gehörten. Am Ende deutet das bisherige, polizeiliche
Ermittlungsergebnis auf 182 Seiten darauf hin, dass die Vorwürfe
gegen die AWO und seine Mitarbeiter(innen) nicht bestätigt worden
sind. Vielmehr handelte es sich bei den geleisteten Zahlungen - wir
reden hier über Beträge von 2 - 5 Euro - um fällig gewordene Gebühren
bei Dritten oder bei den Zahlungen im Rahmen von
Wohnungsvermittlungen um Kautionen (50 Euro), die beim Vermieter
hinterlegt sind. In weiteren Fällen hatten Flüchtlinge um Fahrten und
Begleitung zu Zielorten gebeten, die nicht von der AWO geleistet
werden. Dabei haben Integrationslotsen ihre private Zeit und ihre
privaten PKW zur Verfügung gestellt und bei entsprechenden
Entfernungen geringe Beträge zwischen 2 und 12 Euro verlangt, jedoch
nicht die AWO-Mitarbeiter. In einem Fall handelte es sich um eine
AWO-Mitarbeiterin, die aber diese Unkosten vor Ihrer
Beschäftigungszeit bei der AWO geltend gemacht hat und es noch keine
entsprechenden Regelungen gab. Diese für Flüchtlinge schwierig
nachzuvollziehenden Zuständigkeiten, Beschäftigungsverhältnisse und
Kostenregelungen, einhergehend mit sprachlichen Problemen, führten
dann möglicherweise zu einer Falschinformation des
Integrationslotsen, der den Vorgang öffentlich gemacht hatte. Die
rechtliche Bewertung dieser Vorgehensweise obliegt jedoch der
Staatsanwaltschaft, an die das Verfahren zur abschließenden Bewertung
und Entscheidung abgegeben wird. Aus polizeilicher Sicht sind die
Vorwürfe gegenüber der AWO jedoch nicht bestätigt worden und haltlos.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
Jörg Mau
Telefon: 04941 / 606-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-aur.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-aur.polizei-nds.de


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Datum: 06.05.2016 - 14:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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