Nur drei Monate Freude am Führerschein - 18-Jähriger fährt Schilder um
(ots) - Womöglich länger in Erinnerung bleiben wird
einem 18-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Wörrstadt der 8. Mai 2016.
Der junge Mann befuhr gegen 19:52 Uhr die A 61 in Richtung Süden. An
der Anschlussstelle Alzey wollte er die Ausfahrt nehmen. Dort geriet
der Heranwachsende in der Kurve von der Fahrbahn ab und kollidierte
frontal mit denen am anliegenden Grünstreifen befindlichen. Die Wucht
des Aufpralles war so groß, dass diese sogar aus dem Fundament
gerissen wurden. Am Fahrzeug des jungen Mannes sowie an den schildern
entstand erheblicher Sachschaden, in Höhe von mehreren tausend Euro.
Der Fahrer bleibt jedoch unverletzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme
konnten die Beamten der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim bei dem
18-Jährigen Auffälligkeiten hinsichtlich einer Drogenbeeinflussung
feststellen. Ein Vortest reagierte auch gleich positiv auf mehrere
Drogenarten. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen und sein
Führerschein sichergestellt. Diesen hatte er erst im Februar dieses
Jahres erhalten. Ihn erwarten nun gleich mehrere Strafanzeigen.
Vermutlich wird er längere Zeit auf seine Fahrerlaubnis verzichten
müssen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim
Telefon: 06701-919203
http://s.rlp.de/POLVDMZ
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.05.2016 - 08:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1450356
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VDMZ
Stadt:
A 61, Alzey
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nur drei Monate Freude am Führerschein - 18-Jähriger fährt Schilder um"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verkehrsdirektion Mainz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).