Nur drei Monate Freude am Führerschein - 18-Jähriger fährt Schilder um
(ots) - Womöglich länger in Erinnerung bleiben wird
einem 18-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Wörrstadt der 8. Mai 2016.
Der junge Mann befuhr gegen 19:52 Uhr die A 61 in Richtung Süden. An
der Anschlussstelle Alzey wollte er die Ausfahrt nehmen. Dort geriet
der Heranwachsende in der Kurve von der Fahrbahn ab und kollidierte
frontal mit den am anliegenden Grünstreifen befindlichen
Verkehrsschildern. Die Wucht des Aufpralles war so groß, dass diese
sogar aus dem Fundament gerissen wurden. Am Fahrzeug des jungen
Mannes sowie an den Schildern entstand erheblicher Sachschaden, in
Höhe von mehreren tausend Euro. Der Fahrer blieb jedoch unverletzt.
Im Rahmen der Unfallaufnahme konnten die Beamten der
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim bei dem 18-Jährigen
Auffälligkeiten hinsichtlich einer Drogenbeeinflussung feststellen.
Ein Vortest reagierte auch gleich positiv auf mehrere Drogenarten.
Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein
sichergestellt. Diesen hatte er erst im Februar dieses Jahres
erhalten. Ihn erwarten nun gleich mehrere Strafanzeigen. Vermutlich
wird er längere Zeit auf seine Fahrerlaubnis verzichten müssen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim
Telefon: 06701-919203
http://s.rlp.de/POLVDMZ
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.05.2016 - 10:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1450396
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VDMZ
Stadt:
A 61, Alzey
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nur drei Monate Freude am Führerschein - 18-Jähriger fährt Schilder um"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verkehrsdirektion Mainz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).