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Verstöße gegen das Waffengesetz

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(ots) - In drei Fällen ermittelt die Bundespolizei
Ludwigsdorf wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Am Samstag waren
den Beamten innerhalb weniger Stunden drei Personen aufgefallen, die
Waffen mitführten, derentwegen sie sich nun strafrechtlich
verantworten müssen.

Am frühen Samstagmorgen fiel einer Streife im Stadtgebiet Görlitz
ein 28 Jähriger auf. Bei der Kontrolle wurde ein Einhandmesser bei
der Person aufgefunden. Für das Führen des Einhandmessers konnte der
Pole kein berechtigtes Interesse nachweisen. Das Messer wurde
umgehend durch die Beamten sichergestellt.

Bei der Kontrolle eines 50-Jährigen in Bad Muskau fanden die
Beamten ein Luftgewehr. Dieses hatte der aus Brandenburg stammende
Mann kurz zuvor in Polen erworben. Da das Luftgewehr nicht das
erforderliche Prüfzeichen aufwies erfolgte die Sicherstellung.

Im dritten Fall konnten im Kofferraum eines Niedersachsen zehn
Teleskopschlagstöcke und 37 als Taschenlampen getarnte
Elektroimpulsgeräte aufgefunden werden. Die Gegenstände hatte der in
Bad Muskau angetroffene 62-Jährige unmittelbar zuvor in Polen
erworben. Einen Grund für die Einfuhr nannte der Senior nicht. Auch
hier lag ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, welches die
Sicherstellung der Waffen zur Folge hatte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
twitter: (at)bpol_pir
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 09.05.2016 - 13:22 Uhr
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