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Pufferfahrt kann bis zu 3000 Euro kosten

ID: 1451095

(ots) - Nachdem die Beamten der
Bundespolizeiinspektion Magdeburg in den letzten zwei Tagen zwei
Fahrten durch einen 20-Jährigen Mann auf einer Triebwagenkuppelung
eines Harzexpresses (HEX) registrieren mussten, wurde am 09.05.2016
ein 21-jähriger Mann festgestellt, der ebenfalls auf einem Lokpuffer
der HEX mitfuhr. Im letzten Fall fuhr der junge Mann gegen 21:00 Uhr
im Bereich Bernburg und im Bereich Halle auf dem Lokpuffer mit. Ein
Triebfahrzeugführer informierte die Bundespolizei. Die Beamten
stellten den Mann noch vor Ort, ermittelten die Identität des Mannes
und verwarnten ihn eindringlich. Als Begründung gab der junge Mann
an, dass er auf der Bahn surfen wollte und sich zugleich Geld sparen
wollte. Es werden nun Anzeigen gegen ihn gestellt. Hiermit möchte die
Bundespolizei wiederholt darauf hinweisen, dass die handelnden
Personen sich mit diesen Fahrten in eine extrem hohe Lebensgefahr
begeben. An- und Abfahrt des Zuges lösen große physikalische Kräfte
aus. Das bedeutet, dass man sich nicht mehr festhalten kann und auf
die Gleise stürzen kann. Allein das kann lebensgefährliche
Verletzungen hervorrufen. Hinzu kommt die Gefahr von anderen Zügen,
die die Bahnstrecken mitunter stark frequentieren, überrollt zu
werden. Zudem kann es neben zivilrechtlichen Forderungen der Bahn
auch zu enormen Bußgeldforderungen der Ordnungsbehörde kommen.
Angezeigt wird hier eine Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahnbau-
und Betriebsordnung (EBO), hier eine betriebsstörende oder
betriebsgefährdende Handlung. Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld
von bis zu 3000 Euro erheben. Kommt es zur Erfüllung des
Tatbestandes des Gefährlichen Eingriffs in den des Bahnverkehrs
handelt es sich um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg




Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 10.05.2016 - 11:49 Uhr
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