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Die Polizei informiert - Keine Chance für Fahrrad-Diebe

ID: 1451497

(ots) - Mit dem Frühling, wenn die Temperaturen
steigen und die Räder aus Kellern und Garagen geholt werden, beginnt
die Hochsaison der Fahrraddiebe. Und die sind sehr aktiv: In den
vergangenen sechs Jahren registrierte die Polizei bundesweit jeweils
immer mehr als 300.000 Fälle von Fahrrad-Diebstahl. 1123
Fahrraddiebstähle verzeichnete die Polizei in Gelsenkirchen allein im
Jahr 2015. Das Fahrrad vor einem Diebstahl zu schützen, ist also
sinnvoll. Wichtig ist allerdings auch die Fahrrad-Daten, wie zum
Beispiel die Rahmennummer, zu dokumentieren. So kann die Polizei,
sollte sie das gestohlene Rad auffinden, dieses schnell seinem
rechtmäßigen Besitzer zuordnen. Zu diesem Zweck gibt es spezielle
Fahrradpässe, für Smartphone-Besitzer auch als App.

Das richtige Fahrradschloss

Am besten eignen sich massive Stahlketten, Bügel- oder
Panzerkabelschlösser. Dünne Ketten oder (Spiral-)Kabel- und
Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet, da Diebe solche
"Sicherungen" ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden können.
Die Schlösser sollten außerdem groß genug sein, um das Rad an einem
festen Gegenstand anschließen zu können, zum Beispiel an einem
Fahrradständer. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht
als Schutz vor Dieben nicht aus. Diese können blockierte Räder
mühelos wegtragen oder verladen. Da es keine verbindlichen
Mindestanforderungen für Fahrradsicherungen gibt, sollten sich
Verbraucher über Tests in einschlägigen Fachzeitschriften erkundigen,
welche Schlösser ihren Zweck erfüllen. Bei Fragen können sie sich an
(Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen oder Fahrradfachgeschäfte
wenden.

Die individuelle Kennzeichnung

Damit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei
identifizieren und seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben kann, ist




eine individuelle Kennzeichnung Vorrausetzung. Viele in Deutschland
verkaufte Räder haben eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle
Rahmennummer. Fehlt diese, können Radbesitzer selbst oder ein
Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel
durch Eingravieren. Möglich ist auch eine Fahrradcodierung (mit
Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel,
Hausnummer und Initialen). Die Codierung lässt sich anhand der
amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen
leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der
Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur
Wohnanschrift des Eigentümers. Wo Fahrradbesitzer ihr Rad codieren
lassen können, erfahren sie im Fachhandel.

Der Fahrradpass

Alle wichtigen Informationen zum Fahrrad, zum Beispiel
Rahmennummer, Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto,
sollten in einem Fahrradpass notiert und sicher aufbewahrt werden.
Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder
polizeilichen Fahrradpass aus. Käufer sollten gezielt danach fragen,
rät die Polizei. Wer ein Smartphone besitzt, kann die kostenlose
FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones
nutzen. Mit dieser können alle wichtigen Fahrrad-Daten problemlos
gespeichert und im Notfall ausgedruckt oder per Mail verschickt
werden, zum Beispiel an die Polizei beziehungsweise den Versicherer.

Hier der Link zur iPhone APP:
https://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8 Hier der
Link zur Android APP: https://play.google.com/store/apps/details...
(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes,
Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart)




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de


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Datum: 11.05.2016 - 09:57 Uhr
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