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BAB7 Tarp/Schuby - Nachmeldung Kontrollergebnisse zu "aktuell: Kontrolle von Schwerlasttransporten"

ID: 1452607

(ots) - Das PABR Nord hat in der heutigen
Nacht, vom 12.5.16, 19:00 - 13.5.16, 03:00h, mit Unterstützungkräften
des PBR Rendsburg, des VÜD Neumünster und des PABR Ratzeburg mit
insgesamt 25 Kontrollbeamten eine Kontrolle mit Schwerpunkt auf
Großraum- und Schwertransporte sowie Nachtfahrer durchgeführt.

Bei besten Wetterbedingungen lotsten die Beamten zeitweise den
kompletten Lkw-Verkehr über die Rastplätze Jalmer Moor (A7 Rtg.
Süden) und Jalm (A7 Rtg. Norden). Hierzu wurde der Verkehr auf den
Hauptstreifen der Autobahn kanalisiert und dann der Schwerlastverkehr
abgeleitet.

Die Kontrollbeamten konnten so eine bessere Auswahl der
kontrollwürdigen Fahrzeuge vornehmen.

Dabei beteiligten sich auf Einladung auch der ZOLL, die
Bundespolizei und das Bundesamt für Güterverkehr mit insgesamt 17
Beamten. Durch die Art der Kontrolle konnten diese Behörden sich
selbst im Rahmen eigener Zuständigkeiten die für sie interessanten
Fahrzeuge selektieren und kontrollieren. Dabei wird die langjährige
Zusammenarbeit ausgebaut und die Beteiligten unterstützen sich auf
Augenhöhe mit Fachwissen, Einsatzmittel und auch rechtlichen
Eingriffsmöglichkeiten.

Zugegen waren auch Kollegen des Pendants der dänischen Polizei,
vom Tungvogncenter Vejle, die sich ein Bild von unseren Methoden und
Möglichkeiten machen wollten. Eine entsprechende Hospitation bei den
dänischen Kollegen war dem vorangegangen.

Als Neuheit in der Polizeidirektion Flensburg wurde hierbei die
seit Anfang des Jahres verfügbare mobile Wiegetechnik eingesetzt.
Diese mobilen Waagen sind im Vergleich zu den einfachen Waagen der
Schwerlastkontrolltrupps in der Lage auch Großraum- und
Schwertransporte zu verwiegen. Großer Vorteil ist dabei, dass die
Waage in der Lage ist, Fahrzeuge zunächst dynamisch zu verwiegen. Das




bedeutet, dass die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 5km/h die
in einer Ausfräsung liegenden Wiegeplatten überfahren und man
innerhalb kürzester Zeit einen guten Anhaltswert über Gewichte und
Achslasten erhält. So ist es möglich, effektiv Fahrzeuge zu
ermitteln, bei denen eine langwierige gerichtsfeste Verwiegung
notwendig ist.

Insgesamt kontrollierten die Beamten ca. 105 Lastwagen. Davon
gehörten nur ca. 16 Fahrzeuge zur Kategorie Großraum- und
Schwertransporte (GST). Von den GST wurden vier Transporte
beanstandet. Bei einem Transport waren die Achsabstände nicht wie
gefordert. Zwei anderen Schwertransporten fehlte jeweils ein Teil der
mitzuführenden Genehmigungen und bei einem weiteren fanden sich
Probleme in den Lenk- und Ruhezeiten. Eine der Firmen, die ihren
Fahrer ohne gültige Genehmigung auf Reisen geschickt hat, erwartet
die Einbehaltung des kompletten Netto-Fuhrlohns. Da die Anzahl der
GST gering ausfiel, kontrollierten die Beamten auch eine Vielzahl von
schwerlastigen "Nachtfahrern". Von den 89 regulären Lkw wurden 43
beanstandet. Zehn musste die Weiterfahrt untersagt werden, wobei vier
von diesen nach dem Beheben der Mängel ihre Fahrt fortsetzten
konnten.

Delikte:

> 24 OWI-Anzeigen - Verstöße Lenk- und Ruhezeiten, davon mehrere
im vierstelligen Bußgeldbereich, dabei eine Sicherheitsleistung von
1000EUR bei einem holländischen Staatsbürger

> 5 OWI-Anzeigen wegen Überladungen von Kleinlastwagen
(Spitzreiter 23% und 60%)

> 2 OWI-Anzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung (Bei einem LKW
war die Ladung derart verrutscht, dass sich der gesamte Auflieger
neigte. Ihm musste die Weiterfahrt über das Kontrollende hinaus
untersagt werden. Ein weiteres Fahrzeug war für den Transport der
Ware ungeeignet. Die Ware musste vor Ort umgeladen werden. Die Firma
muss dafür muss diese mit der Einbehaltung des vierstelligen
Fuhrlohns rechnen.)

> 2 Autotransporter mit Überlange, einer davon mit Überhöhe,
obwohl der Fahrer vor Ort noch versucht hatte, die Maße günstig zu
beeinflussen, indem er die Luft aus den Reifen eines beförderten in
der Höhe hinausragenden Neuwagens gelassen hatte. Beiden wurde die
Weiterfahrt untersagt. Sie warten jetzt jeweils auf ein
Ersatzfahrzeug, welches ihnen überzähliges Transportgut abnimmt. Die
Firmen erwartet in diesen Fällen die Abschöpfung/Einbehaltung des
kompletten Frachterlöses (mehrere tausend Euro)

> weitere Verfahren, wegen z.B. illegaler Abfalleinfuhr in
Verbindung mit einem Verstoß gegen das
Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz

> Gegen 22:15 h wurde ein Transporter der Sprinterklasse auf den
Rastplatz Jalm gelotst. Bei der Kontrolle des Fahrers war eine
Alkoholbeeinträchtigung sofort für die Kollegen ersichtlich und zu
riechen. Der Fahrer konnte aber noch artikulieren, dass er bereits
einige Stunden unterwegs sei. Ein Atemalkoholvortest ergab einen
Wert von über 2,4 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet und
entnommen und auch der Führerschein des Fahrers einbehalten. Glück im
Unglück für den Fahrer, dass er bis zur Kontrolle keine anderen
Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar verletzt hat.

> Der ZOLL hatte zudem nach kurzen Recherchen vor Ort bei einem
Fahrer eine bereits überfällige Geldbuße eintreiben. Des Weiteren
konnte bei einem Fahrzeug Zigarettenschmuggel im Bereich des
Eigenbedarfs aufgedeckt werden und bei drei weiteren Fahrzeugen aus
Bosnien die ausstehende Kfz-Steuer eingefordert werden.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Pressestelle
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Matthias Glamann
Telefon: 0461/484-2010
Fax: 0431/9886442010
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de


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Datum: 13.05.2016 - 08:40 Uhr
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