Drohneüber Gärten sorgt für Empörung
(ots) - RODEWALD (mue) - Jeweils am Montag, 09.05.2016
und Dienstag, 10.05.2016, im Zeitraum von 15.00 bis 16.00 Uhr,
überflog im Bereich der Kirche, Freithof und dem Wohngebiet an der
Pottstraße eine sog. Drohne die dortigen Gärten. Aufgrund des
sonnigen Wetters sonnte sich dort aber auch der ein oder andere,
möglicherweise auch etwas freizügiger, so dass die Polizei Steimbke
empörte Anrufe erhielt. "Schließlich konnte man ein gefilmt werden
nicht ausschließen", so die Auskunft von Polizeioberkommissar Karsten
Dannenbring von der Polizeistation Steimbke. Es bestätigt sich zudem
immer wieder, dass viele Besitzer sog. Drohnen gar nicht wissen, dass
sie mit den Filmaufnahmen auch in die Privatsphäre andere Bürger
eingreifen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass
das kommerzielle Betreiben von Drohnen grundsätzlich
genehmigungspflichtig ist. Private Nutzer müssen um Umkreis von 1500m
rund um Flughafengelände grundsätzlich ebenfalls eine Genehmigung
einholen, dies gilt dort auch für das Steigenlassen von Lenkdrachen
und Luftballons. Außerhalb dieses Umkreises ist eine Freigabe der
Deutschen Flugsicherung erforderlich, wenn die Drohne höher als 50
Meter (bei Flugmodellen: 30 Meter) steigen soll. Zuwiderhandlungen
stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können zu einer Sicherstellung
bzw. Beschlagnahme der Drohne führen.
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Datum: 13.05.2016 - 11:25 Uhr
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