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13-jähriger Radfahrer angefahren - Polizei bittet Autofahrerin sich zu melden

ID: 1453165

(ots) - Gütersloh (CK) - Am Dienstagmorgen (10.05.,
gegen 08.35 Uhr bis 08.50 Uhr) befuhr ein 13-jähriger Junge aus
Gütersloh mit seinem Fahrrad die Alsenstraße in Richtung
Wilhelm-Baumann-Straße. In Höhe der Hausnummer 40 wurde das Kind von
dem schwarzen VW Touran einer Frau überholt, die ihn beim
Wiedereinordnen nach rechts so geschnitten hatte, dass es zu einer
leichten Berührung kam. Dadurch geriet der 13-Jährige ins Straucheln
und kam zu Fall. Dabei verletzte er sich leicht; sein Fahrrad wurde
leicht beschädigt.

Die Frau hielt ihr Auto an und erkundigte sich nach dem
Wohlergehen des Kindes. Als dieser antwortete, dass es ihm gut ginge,
setzte die Autofahrerin ihren Weg fort. Der Junge fuhr dann weiter in
die Schule, bekam jedoch später Schmerzen.

Die Polizei bittet nun die Fahrerin des schwarzen VW Tourans oder
Zeugen, die den Unfall gesehen haben, sich zu melden, Telefon 05241
869-0.

Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen
kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt
sind. So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden
dann leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der
"falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins
Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das
gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen
und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann
fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in
dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den
ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die




allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren
Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr
erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere
Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von
fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren
keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten
Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden
Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten
Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch
werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird
eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar
nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem
verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim
Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet
werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern
sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die
Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es
ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 13.05.2016 - 14:34 Uhr
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