Kind auf Tretroller verletzt - Wesseling
(ots) -
Am Donnerstag (12. Mai) befuhr ein 59-jähriger Mann aus Wesseling
um 11.45 Uhr mit seinem Pkw den Mühlenweg, als eine Siebenjährige mit
einem Tretroller auf die Straße fuhr. Um einen Zusammenstoß zu
vermeiden, bremste der Mann sein Auto ab. Das Kind erschrak und
stürzte, ohne dass es zu einer Kollision kam. Die Mutter erschien an
der Unfallstelle und kümmerte sich um ihre Tochter.
Hinweise: Tretroller gehören laut Straßenverkehrsordnung zu den
"Besonderen Fortbewegungsmitteln". Rechtlich sind diese den
Fußgängern gleichgestellt. Dies bedeutet, dass mit diesen
Fortbewegungsmitteln ein vorhandener Gehweg genutzt werden muss.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei
Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr immer mit unbedachtem und
spontanem Verhalten gerechnet werden muss. Die Fahrweise sollte
dementsprechend angepasst werden. (mp)
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Abteilung Polizei
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Datum: 13.05.2016 - 15:08 Uhr
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